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Ist die Auftragsbestätigung bindend? - Wissenswertes über Internetkäufe

Durch die Auftragsbestätigung wird ein Kaufvertrag wirksam.
Durch die Auftragsbestätigung wird ein Kaufvertrag wirksam. © Tony_Hegewald / Pixelio
Internetkäufe bergen jede Menge Risiken: Schon mit einem Mausklick können Sie vielleicht eine bindende Erklärung abgegeben haben. Informieren Sie sich hier über die Rechtswirkung einer Auftragsbestätigung beim Onlinekauf.

Eine Auftragsbestätigung ist grundsätzlich bindend

  • Wie im alltäglichen Leben kommt auch ein Kaufvertrag im Internet stets durch Angebot und Annahme zustande.
  • Dabei ist ein Angebot als Aufforderung zum Abschluss eines Kaufvertrages jedoch zu unterscheiden von einem bloßen Warenangebot, das Sie im Schaufenster sehen oder ebenso im Onlineshop durchstöbern können. Nur ausnahmsweise finden sich im Internet auch direkte Kaufangebote, bei denen Sie zum Beispiel durch ein Gebot in der Versteigerung sofort wirksam einen Vertrag schließen können (eBay-Kauf).
  • Wenn Sie dagegen auf ein übliches Warenangebot die Bestellung einzelner, genau bezeichneter Waren zu einem bestimmten Preis aufgegeben, liegt darin erst ein Angebot, das der Verkäufer mit einer Auftragsbestätigung noch annehmen muss.
  • Wenn Sie vom Verkäufer eine reine Empfangsbestätigung Ihrer E-Mail erhalten, liegt darin jedoch noch nicht zwangsläufig eine Annahme, sodass kein bindender Kaufvertrag zustande gekommen ist. Denn der Verkäufer hat zunächst das Recht, zum Beispiel Ihre Bonität und seine Lagerbestände zu überprüfen oder sich aus sonstigen Gründen zu entscheiden, ob er den Vertrag mit Ihnen schließen möchte oder nicht.
  • Erst wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten, mit der der Verkäufer die Lieferung in Aussicht stellt und Ihnen den Preis bestätigt oder Sie zur Zahlung auffordert, ist darin die Annahme zu sehen.

Hinweise für Verkäufer

  • Als Verkäufer sollten Sie beachten, dass Sie sich durch eine unüberlegte Reaktion leicht zur Lieferung verpflichten können. Falls Sie dann nicht erfüllen, machen Sie sich eventuell schadenersatzpflichtig.
  • Nur in sehr seltenen Fällen können Sie Ihre Erklärung wegen Irrtums anfechten oder vom geschlossenen Vertrag zurücktreten.
  • Schicken Sie daher keine vorschnellen Eingangsbestätigungen, die fälschlich als bindende Annahme ausgelegt werden können. Sobald Sie etwa einen Kunden zur Zahlung auffordern, ist darin eine wirksame Annahme zu sehen und der Kaufvertrag ist bindend.
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