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Jobcenter und Arbeitsamt - Unterschiede

Im Dschungel der Bürokratie - Unterschied Arbeitsamt zum Jobcenter
Im Dschungel der Bürokratie - Unterschied Arbeitsamt zum Jobcenter
Sollte Ihnen die Arbeitslosigkeit drohen, sollten Sie sich mit der Thematik des Arbeitsamtes und Jobcenters auskennen und wissen, welcher Unterschied zwischen den beiden Agenturen besteht. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass das Arbeitsamt eine Pflichtleistung ist, die sich aus einer bestandenen Berufstätigkeit ergibt; Jobcenter dienen der Grundversorgung.

Der Jobcenter und das Arbeitsamt sind Agenturen, die eine Dienstleistung bundesweit erfüllen. Welcher Unterschiede und welche Leistungen bestehen, wird Ihnen hier kurz erläutert.

Zuständigkeit des Arbeitsamtes

Der Begriff Arbeitsamt ist veraltet und wird nun Arbeitsagentur genannt; ein weiterer Begriff, der aber nichts mit der Arbeitsagentur zu tun hat, ist die Bezeichnung Jobcenter.

  • Zu den Leistungen, die Sie dort beziehen können, gehören das Arbeitslosengeld I. Weitere Dienstleistungen der Arbeitsagentur ist die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsstellen, die Berufsberatung, die Förderung der Berufsweiterbildung, die Arbeitgeberberatung sowie die Eingliederung von behinderten Menschen.
  • Die Arbeitsagentur ist für Sie zuständig, wenn Sie arbeitslos werden und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
  • Sofern Sie arbeitslos geworden sind und berufstätig waren, wenden Sie sich demnach mit den erforderlich Papieren an die Arbeitsagentur. Dazu zählen neben dem Personalausweis, das Kündigungsschreiben bzw. der Aufhebungsvertrag des Arbeitsgebers sowie Lohnbescheinigungen usw. Informieren Sie sich vorab, welche Unterlagen zwingend erforderlich sind; ein Anruf bei der Arbeitsagentur ist hierbei sehr hilfreich.

Die Leistungen der Jobcenter

  • Jobcenter erfüllen den Sinn, dass die Sicherung des Lebensunterhaltes von Menschen bestehen bleibt. Einer der bekanntesten Leistungen ist das Arbeitslosengeld II. Weitere Leistungen, die von den Jobcentern angeboten werden, anbietet sind die Zahlung der Pflege- sowie Krankenversicherung sowie Unterkunfts- und Heizkosten, sofern die Grundversorgung nicht gegeben ist.
  • Aber auch auf dem Sektor des Arbeitsmarktes werden die Jobcenter aktiv. Sie setzen sich für die Eingliederung auf den Arbeitsmarkt ein und sind ebenfalls für Bildungsleistungen zuständig.
  • Sollten Sie nur noch in der Lage sein, nur 3 Stunden am Tag zu arbeiten, so liegt die Zuständigkeit für Sie nicht beim Arbeitsamt, sondern beim Jobcenter.
  • Sollte die Höhe des Arbeitslosengeldes I nicht ausreichen und somit Ihre Grundversorgung nicht gegeben, werden die Jobcenter mit Leistungen tätig.

Zusammenfassend ist zu schreiben, dass Sie, sofern Sie berufstätig waren, das Arbeitsamt aufsuchen müssen; Jobcenter sind unter dem Namen ARGE und auch Sozialamt bekannt und dienen Ihrer Grundversorgung.

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