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Kann der Chef einen Arzttermin untersagen? - Das sollten Sie wissen

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Arzttermine sind oft unaufschiebbar.
Arzttermine sind oft unaufschiebbar.
Ihr Chef macht Probleme, weil Sie Ihren Arzttermin während der Arbeitszeit vereinbart haben? Er kann Ihnen den Besuch beim Arzt aber nur unter engen Voraussetzungen untersagen. Beachten Sie die dazu erforderliche Abwägung der Interessen.

Es gibt Dinge, die unaufschiebbar sind oder einfach keine alternative Regelung erlauben. Ein Arzttermin gehört meist dazu. Wenn Sie angestellt sind, müssen Sie aber auch bedenken, das Ihr Arbeitgeber nicht auf Ihre Arbeitsleistung zurückgreifen kann und vielleicht versuchen wird, Ihnen den Arzttermin während der Arbeitszeit zu untersagen.

Der Arzttermin muss alternativlos sein

  • Beachten Sie die Interessenlage. Nach dem Arbeitsvertrag sind Sie verpflichtet, während der vereinbarten Arbeitszeit für Ihren Chef zu arbeiten. Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass gewisse Angelegenheiten unaufschiebbar sind oder nicht außerhalb der Arbeitszeit geregelt werden können, sieht § 616 BGB eine Lohnfortzahlung für den Fall vor, dass Sie "für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in Ihrer Person liegenden Grund ohne Ihr Verschulden an der Dienstleistung verhindert sind".
  • Will Ihnen Ihr Chef den Arzttermin untersagen, müssen Sie ihm also drei Voraussetzungen darlegen. Erstens ist Ihr Bedarf nach einer gesundheitlichen Beratung oder Behandlung ein in Ihrer Person liegender Grund. Zweitens muss dieser persönliche Grund ohne Ihr Verschulden entstanden sein. Und drittens dürfen Sie Ihrer Arbeit nur kurzzeitig fernbleiben.

Alternative Sprechzeiten rechtfertigen ein Untersagen

  • Diese Gründe sind von Ihrem Chef anzuerkennen, wenn Ihnen ein Arztbesuch außerhalb Ihrer Arbeitszeit nicht zuzumuten oder schlicht unmöglich ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Arzt nur vormittags Sprechstunde hat oder eine bestimmte Behandlung nur während Ihren Arbeitszeiten möglich ist.
  • Könnten Sie auch nach Ihrer Arbeitszeit einen Termin vereinbaren, darf Ihnen Ihr Chef diesen während der Arbeitszeit selbstverständlich untersagen. Dies kann der Fall sein, wenn Sie Schichtarbeit leisten oder an bestimmten Tagen in der Woche arbeitsfrei haben.
  • Müssen Sie mit Ihrem Kind zum Arzt, gelten die gleichen Grundsätze. Zusätzlich muss es so sein, dass es keine andere Person gibt, die mit Ihrem Kind zum Arzt gehen kann.
  • Werden Sie operiert und fallen längere Zeit aus, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Ihren Lohnfortzahlungsanspruch wegen Krankheit sicherstellt.

Provozieren Sie nicht Ihren Chef

  • Wie Sie sehen, läuft die Frage, ob Ihr Chef den Arzttermin untersagen kann, auf eine Interessenabwägung hinaus. Grundsätzlich dürfen Sie während der Arbeitszeit zum Arzt gehen, allerdings auch nur solange Sie keine Möglichkeit haben, außerhalb dieser einen Arzttermin zu bekommen. Für diesen Fall müssen die Interessen Ihres Chefs hinter Ihre Interessen zurücktreten.
  • Achten Sie darauf, dass diese Ausnahme nicht zur Regel wird und Sie nicht Ihren Arbeitsplatz mit dem Arztzimmer verwechseln. Provozieren Sie nicht Ihren Chef und vermeiden Sie, dass er Ihnen zwangsläufig irgendwann den Arzttermin während der Arbeitszeit untersagen wird.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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