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Kindergeld bei Arbeitslosigkeit - Wissenswertes

Anspruch auf Kindergeld besteht auch bei Arbeitslosigkeit des Kindes.
Anspruch auf Kindergeld besteht auch bei Arbeitslosigkeit des Kindes.
Es gibt durchaus komplizierte Regelungen für den Anspruch von Kindergeld. Viele Elternteile fragen sich, ob man die Förderung für ein Kind, das in die Arbeitslosigkeit gerutscht ist, noch bekommt.

Es gibt mehrere wichtige Faktoren, die bestimmen, ob Sie Kindergeld bekommen oder nicht. Generell müssen bestimmte Altersgrenzen beachtet werden.

Kindergeld erhalten Sie unterschiedlich lang

  • Kindergeld bekommt man als Elternteil grundsätzlich dann, wenn man ein oder mehrere eigene Kinder hat. Dies beginnt mit dem Zeitpunkt der Geburt und hält in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes an. Es gibt jedoch einige Sonderregelungen, die den Anspruch verlängern.
  • Kindergeld bekommt nicht jeder Elternteil einzeln, sondern nur eine Lebensgemeinschaft oder eine einzelne Person. Im Normalfall ist das die Mutter bzw. der Elternteil, der das Sorgerecht für das Kind hat.

Den Anspruch bei Arbeitslosigkeit verlängern können

  • Es gibt mehrere Möglichkeiten, Kindergeld zu bekommen, obwohl der Jugendliche schon älter als 18 Jahre ist. Hierbei ist vor allem die Ausbildung zentral; solange das Kind seine erste Ausbildung absolviert und unter 25 Jahren ist, besteht ein Anspruch auf Kindergeld.
  • Des Weiteren sind sowohl Studium als auch sogenannte "Mini-Jobs" Gründe dafür, die Förderung bis zum 25. Lebensjahr des Kindes zu bekommen.Wenn ihr Kind bei der Bundeswehr war oder ein freiwilliges soziales Jahr absolviert hat, kann der Anspruch sogar bis zum Alter von 26 bestehen.
  • Bei einer Arbeitslosigkeit weichen die Regelungen ein bisschen ab. Haben Sie ein Kind, welches nach dem 18. Lebensjahr in die Arbeitslosigkeit fällt, haben Sie weiterhin Anspruch auf Kindergeld, allerdings nur, bis Ihr Kind 21 ist.
  • Des Weiteren muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit "arbeitssuchend" melden. Ist dies nicht der Fall, verfällt der Anspruch auf das Kindergeld mit sofortiger Wirkung.
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