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Kinderlärm im Garten vom Nachbarn - was tun?

Denken Sie bei Kinderlärm an Ihre eigene Kindheit zurück, bevor Sie sich beschweren.
Denken Sie bei Kinderlärm an Ihre eigene Kindheit zurück, bevor Sie sich beschweren.
Kinder machen beim Spielen im Garten Krach. Das ist normal, doch mit gegenseitigem Verständnis schaffen Sie bei zu viel Kinderlärm freundlich Abhilfe.

Kinderlärm - gesetzliche Informationen

Kinderkrach beim Spielen der Kleinen ist normal. Er gehört im Allgemeinen zu der Geräuschkulisse dazu, die Sie in Ihren eigenen vier Wänden und in Ihrem Wohnumfeld tolerieren müssen. Kinder dürfen laut sein - und das offiziell vonseiten des Gesetzes. Im Bundesemissionsschutzgesetz (§ 22 Abs. 1a BImSchG) nimmt Kinderlärm eine Sonderstellung ein und ist nicht mit Krach von Baustellen oder Autobahnen zu vergleichen.

Der tatsächliche Lärmpegel spielt dabei keine Rolle. Schreien, Kreischen und ähnliche Lautäußerungen, die beim Spielen und Toben entstehen, sind in jeder Lautstärke zulässig. Das gilt sowohl für das Spielen auf einem öffentlichen Spielplatz als auch in den Gärten von Kitas. Klagen gegen zu lauten Lärm haben aufgrund des Gesetzes zumeist keine Chance vor Gericht. 

Die gesetzlichen Ruhezeiten sind in der Mittagszeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und in der Nacht von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr. In vielen Mietshäusern werden diese Ruhezeiten aufgrund der Hausordnung einvernehmlich eingehalten. Beachten Sie jedoch, dass rein rechtlich gesehen Kinderlärm hiervon ausgenommen ist. Immerhin lässt sich kein Kind dazu zwingen, zu diesen Uhrzeiten nicht zu schreien oder während der Nachtruhe niemals weinend aufzuwachen.

Sie dürfen jedoch darauf bestehen, dass Eltern ihre Kinder dazu anhalten, sich während der Mittagsruhe möglichst ruhig in der Wohnung zu verhalten und nicht vorsätzlich draußen im Garten zu lärmen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist hier das Zauberwort. Sprechen Sie rücksichtsloses Verhalten seitens der Eltern an. Einsichtige Familien beschäftigen sich in den Ruhezeiten mit ruhigen Spielen, die die Nachbarschaft nicht stört.

​Ist der Lärm unzumutbar, können Sie die Polizei rufen. Diese kann zwar keine Abhilfe schaffen, ist aber als Zeuge im Falle eines Rechtsstreites wichtig. Wenn nichts hilft, müssen Sie einen Rechtsanwalt einschalten und Klage erheben. Aber denken Sie daran, Kinderlärm wird von Gerichten anders behandelt als lärmende Motoren und Ihre Klage wird vermutlich abgewiesen.

Rechtliche Chancen gegen Lärm haben Sie im Einzelfall in einer Mietwohnung. Sind die Kinder hier zu den Ruhezeiten vorsätzlich und rücksichtslos über das normale Maß hinaus laut und die Eltern schreiten nicht ein, so ist je nach individuellem Fall eine Mietminderung von bis zu zehn Prozent zulässig. Das gilt ebenfalls in den Nicht-Ruhezeiten. Dafür müssen Sie nachweisen, dass die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen und die Lärmbelästigung das normale Level regelmäßig weit überschreitet.

Gegenseitiges Verständnis bei Krach im Garten hilfreich

Ganz klar: Nicht jeder Mensch kommt mit lärmenden Kindern gut klar. Während Sie im Garten ruhig entspannen möchten, strapazieren die Kinder der Nachbarschaft Ihre Nerven. Wenn auch Sie zu denjenigen gehören, die lautes Toben stört, bieten sich Ihnen trotz der gesetzlichen Lage einige Optionen zur Abhilfe. 

Versetzen Sie sich in die Zeit Ihrer Jugend und Kindheit zurück. Welche Vorstellung hatten Sie damals von ihrem Nachbarn und sind Sie heute nicht genauso, wie er damals war? Wollen Sie nicht das Bild "Böser Nachbar" ablegen? Dann arrangieren sie sich mit der Jugend. Der Lärm wird dadurch nicht unbedingt geringer, Sie spüren ihn aber weniger.

Gehen Sie auf die Bedürfnisse der Kinder ein. Sprechen Sie mit ihnen und erklären Sie ihnen, dass Sie nichts persönlich gegen die Kids haben, aber sich einfach einmal einige ruhige Stunden im Garten wünschen. Gegenseitige Verständigung ist der Schlüssel zum Erfolg.

Seien Sie im Gegenzug freundlich zu den Nachbarskindern. Geben Sie ihnen ein Eis aus oder spielen Sie eine Runde Fußball mit ihnen. Werden Sie der "Freundliche Nachbar", auf den Kinder gerne einmal Rücksicht nehmen.

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