Alle Kategorien
Suche

Kleingewerbe anmelden in Berlin - gewusst wie

In Berlin können Sie ein Kleingewerbe einfach anmelden.
In Berlin können Sie ein Kleingewerbe einfach anmelden.
Leben Sie in Berlin und möchten Sie ein Kleingewerbe ausüben, haben Sie nicht viele Wege zu bewältigen. Beantragen Sie einen Gewerbeschein, indem Sie sich beim Gewerbeamt anmelden. Alles Weitere übernimmt das Amt für Sie.

Als Großstadt hat Berlin ein Gewerbeamt, bei dem Sie zu den Öffnungszeiten ein Gewerbe anmelden und einen Gewerbeschein ohne Wartezeit ausstellen lassen können. Die Kosten betragen etwa 25 Euro. Erkundigen Sie sich, wo das Gewerbeamt in Ihrem Stadtteil seinen Sitz hat. In einigen Bezirken übernehmen die Wirtschafts- und Ordnungsämter das Ausstellen des Scheins für Ihr Kleingewerbe.

Das Kleingewerbe melden Sie in Berlin im Gewerbeamt an

  • Wohnen Sie beispielsweise in Mitte, in Reinickendorf oder in Zehlendorf-Steglitz, ist das Gewerbeamt für die Ausstellung des Scheins für das Kleingewerbe zuständig. In den Stadtteilen Pankow oder Lichtenberg gehen Sie zum Ordnungsamt, in Kreuzberg oder Charlottenburg zum Wirtschaftsamt. Sie brauchen keinen Termin, sondern können zu den Geschäftszeiten dort vorsprechen.
  • Sie müssen Ihre Geschäftsidee kurz beschreiben und Ihren Ausweis mitnehmen. Die Beschreibung wird an das Finanzamt weitergeleitet. Sie können diese später noch erweitern, müssen jedoch zunächst wenigstens ein Betätigungsfeld angeben.
  • Die Gebühr müssen Sie sofort bezahlen, danach wird Ihnen der Gewerbeschein sofort ausgehändigt.

Das Anmelden entfällt, wenn Sie Freiberufler sind

  • Wägen Sie ab, ob Sie überhaupt einen Gewerbeschein benötigen. Üben Sie vielleicht einen Beruf aus, der zu den freien Katalogberufen zählt? In diesem Falle ist ein Gewerbeschein nicht notwendig. Sie müssen sich lediglich bei dem für Sie zuständigen Finanzamt melden, um eine Steuernummer zu erhalten. Gewerbesteuern müssen Sie als Freiberufler nicht zahlen, aus diesem Grund brauchen Sie auch kein Kleingewerbe anmelden. 
  • Zu den Freiberuflern werden niedergelassene Ärzte und Heilpraktiker gezählt. Darüber hinaus zählen künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten zu den freien Berufen. Sind Sie Autor, Schriftsteller, Journalist, Musiker oder haben Sie einen Lehrauftrag, aber keine Festanstellung an einer Universität erhalten, sind Sie Freiberufler und brauchen kein Kleingewerbe anzumelden. Diese Vorschrift unterscheidet sich in Berlin nicht von anderen Städten.

Mitunter ist der Unterschied recht fein. Haben Sie beispielsweise eine Ausbildung als Fotograf und arbeiten Sie in einem eigenen Studio, sind Sie Gewerbetreibender. Sind Sie dagegen als Autor tätig und besitzen Sie eine hochwertige Fotoausrüstung, mit der Sie Bilder aufnehmen, um diese Ihren Texten beizufügen, behalten Sie Ihren Status als Freiberufler, auch dann, wenn Sie für bebilderte Texte vergütet werden.

helpster.de Autor:in
Markus Eckert
Markus EckertMarkus ist in der ehemaligen DDR geboren. Er ist gelernter Schlosser, jetzt aber in der IT tätig. Privat fotografiert er gerne und bastelt an alten Autos.
Teilen: