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Kleingewerbe und Mindestalter - so melden es Minderjährige an

Computerjobs sind auch für Minderjährige ideale Startgelegenheiten
Computerjobs sind auch für Minderjährige ideale Startgelegenheiten
Wer ein Gewerbe ausübt, und sei es ein Kleingewerbe, benötigt einen Gewerbeschein. Den gibt es ab einem Mindestalter. Volljährige Personen können eine Vielzahl gewerblicher Tätigkeiten erlaubnisfrei, andere mit gewissen Auflagen anmelden. Für Minderjährige ist die Gewerbeanmeldung kein unüberwindliches Hindernis. Einige Sonderregeln müssen Sie beachten.

Wenn Sie als Minderjähriger ein Kleingewerbe, zum Beispiel einen Online-Shop, starten möchten, ist das grundsätzlich möglich. Sie brauchen dazu das Einverständnis Ihrer Eltern sowie eine Erlaubnis vom Vormundschaftsgericht.

Mindestalter für Gewerbe

  • Wer noch nicht volljährig (Mindestalter 18. Lebensjahr) ist, gilt laut Gesetz als Minderjähriger und ist beschränkt geschäftsfähig. Lediglich sogenannte Taschengeldgeschäfte sind erlaubt. Geben die Erziehungsberechtigten und das Vormundschaftsgericht eine entsprechende Erlaubnis, können Minderjährige gewerblich tätig sein. Sie sind voll verantwortlich, stehen auch für Schulden ein.
  • Den Status minderjähriger Jugendlicher erreicht man mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Davor ist man ein Kind. Das Mindestalter für eine Gewerbeanmeldung liegt damit bei 14 Jahren.  
  • Melden Sie ein Kleingewerbe auf der Basis Kleinunternehmerregelung an, erleichtern Sie sich die Buchführung. Außerdem können Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen. 

Kleingewerbe und minderjährig - Schritte zur Anmeldung

So gehen Sie bei der Gewerbeanmeldung im Fall eines Minderjährigen vor.

  • Schicken Sie als Erstes dem Amtsgericht einen formlosen Brief. Darin beschreiben Sie, was Sie konkret machen wollen und wie viele Stunden Sie täglich arbeiten möchten. Dem Schreiben legen Sie eine von den Eltern unterschriebene Erlaubnis bei.
  • Eine Antwort sollten Sie etwa ein bis zwei später Wochen erhalten habt. Das Antwortschreiben wird eine Vorladung beinhalten. Das Vormundschaftsgericht möchte dabei überprüfen, ob Sie die volle Geschäftsfähigkeit zugesprochen bekommen können. Dabei werden auch relevante Fragen zum Gewerbe gestellt. 
  • Wenn Sie die Erlaubnis in den Händen halten, ist Ihr nächster Weg der zum Gewerbeamt. Das Anmelden des Gewerbes wird dann wie allgemein üblich vorgenommen. Die Kosten einer Anmeldung liegen im Allgemeinen bei etwa 10 bis 40 Euro.
  • Sie müssen auch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt ausfüllen. Hier können Sie sich für den Status Kleinunternehmer entscheiden. Vom Finanzamt erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen eine Steuernummer.

Innerhalb bestimmter Steuerfreibeträge bleiben Ihre Einkünfte steuerfrei. Ab einem gewissen Einkommen fällt das Kindergeld weg. Außerdem müssen Sie sich selbst krankenversichern.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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