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Kosten für die Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzen

Inhaltsverzeichnis

Die Versicherung übernimmt die Anwaltskosten.
Die Versicherung übernimmt die Anwaltskosten.
Die Kosten für Ihre Rechtsschutzversicherung können Sie nicht komplett steuerlich absetzen. Eine Ausnahme ist der Anteil für den Arbeitsrechtsschutz.

Im Allgemeinen gilt die Rechtsschutzversicherung als nicht steuerlich absetzbar. Ausnahmen bestehen nur im Arbeitsrecht. Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich der Arbeitstätigkeit, können Sie diese steuerlich geltend machen.

Kosten der Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung dient der Absicherung, wenn Sie ein gerichtliches Verfahren anstreben oder sich an einen Anwalt wenden. Die Police übernimmt Kosten und Leistungen für Anwälte und Prozesse bis zu einer im Vertrag genannten Obergrenze - der Versicherungssumme. Eine Mediation, das heißt, eine Einigung ohne Gericht, kann zusätzlich versichert sein. Je nach Höhe Ihrer Selbstbeteiligung schwanken die Beiträge im Jahr zwischen 150 und 300 Euro, wenn Sie die Bereiche Verkehr, Arbeitsrecht und Privatrecht abdecken. Hier finden Sie eine Übersicht der Kosten für die Rechtsschutzversicherung bei vier bekannten Anbietern (Stand 2015).

  Ohne Selbstbeteiligung Mit 150 Euro Selbstbeteiligung
DEURAG 328 EUR im Jahr 236 EUR im Jahr
DEVK 306 EUR im Jahr 236 EUR im Jahr
DAS 343 EUR im Jahr 287 EUR im Jahr
KS AUXILIA 346 EUR im Jahr 233 EUR im Jahr

Beruflich bedingte Kosten absetzen

Kosten, die beruflich bedingt sind, können Sie von der Steuer absetzen. Diese gelten als Sonderausgaben: Zum Beispiel Sozialversicherungsbeiträge oder Werbungskosten: Kosten im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit. Für Arbeitnehmer ist die Geltendmachung solcher Aufwendungen eine gute Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren.

Die Beiträge Ihrer Rechtsschutzversicherung können Sie nicht komplett in einem der beiden Bereiche absetzen. Viele Verträge für den Rechtsschutz umfassen mehrere Bereiche. Häufig gehören eine Absicherung für Streitfälle im Privatbereich, eine Versicherung für den Verkehrsrechtsschutz und eine Arbeitsrechtsschutzversicherung für den Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber zu den Vertragsbestandteilen. Besitzen Sie einen Vertrag, der eine Arbeitsrechtsschutzversicherung umfasst, können Sie die Kosten für diesen Baustein steuerlich absetzen. In diesem Fall sind die Beiträge zur Versicherung beruflich bedingt.

Besitzen Sie nur eine Arbeitsrechtsschutzversicherung, geben Sie die Beiträge hierfür in der Steuererklärung an. Bei einer kombinierten Rechtsschutzversicherung errechnen Sie den Betrag, der für den Arbeitsrechtsschutz anfällt und setzen diesen an. Dass Sie die Kosten für den Bereich Arbeitsrecht absetzen können, ist eine Ausnahme. Die Kosten für die Absicherung anderer Rechtsbereiche können Sie nicht angeben, weil diese nicht beruflich verursacht sind. 

Beiträge zur Rechtsschutzversicherung geltend machen

Wenn Sie Ihre Kosten für eine beruflich bedingte Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen möchten, dann müssen Sie den genauen Betrag kennen. Beinhaltet Ihre Rechtsschutzversicherung nur einen Arbeitsrechtsschutz, dann liegt Ihnen dieser Betrag bereits vor. Besitzen Sie eine Kombinationsrechtsschutzversicherung, müssen Sie den Anteil für den Arbeitsrechtsschutz in Erfahrung bringen. Die Angabe finden Sie in Ihren Unterlagen für die Versicherungen. Alternativ können Sie Ihre Versicherung anrufen und um die Zusendung einer Auflistung bitten oder die Versicherung anschreiben.

Das Musteranschreiben kann so aussehen: "Meine Rechtsschutzversicherung mit der Vertragsnummer ... deckt den Bereich Arbeitsrecht mit ab. Da ich die anteiligen Versicherungsbeiträge als Werbungskosten steuerlich geltend machen möchte, bitte ich Sie, mir eine schriftliche Bestätigung zu senden, welcher Anteil gemäß der Schadenstatistik auf den Bereich Arbeitsrechtsschutz entfällt."

  1. Schreiben Sie in diesem Fall Ihre Versicherungsgesellschaft an und lassen Sie sich eine Bestätigung über die Kosten ausstellen, die nur den Arbeitsrechtsschutz betreffen.
  2. Nutzen Sie Anlage N der Steuererklärung.
  3. Die Kosten für Ihre Rechtsschutzversicherung - den Anteil des Arbeitsrechtsschutzes - tragen Sie bei der Einkommenssteuererklärung unter "Werbungskosten" ein. 
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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