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Krankengeld bei der AOK

Kranke Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Krankengeld.
Kranke Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Krankengeld.
Wenn Sie über einen längeren Zeitraum erkrankt sind, haben Sie einen Anspruch auf Krankengeld. Ist Ihre Krankenkasse die AOK, müssen Sie sich mit dieser in Verbindung setzen, damit Sie diese Zahlungen rechtzeitig erhalten, denn ansonsten entfällt Ihnen Ihr Einkommen oder die Zahlungen verzögern sich.

Was Krankengeld ist

Wenn Sie über einen längeren Zeitraum erkrankt sind, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld von der Krankenkasse.

  • Die meisten Arbeitnehmer erhalten von Ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang bei Erkrankung das Entgelt weiterhin bezahlt. Nach diesen sechs Wochen werden diese Zahlungen eingestellt.
  • Nach den sechs Wochen erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse bezahlt, wenn Sie dort so versichert sind, dass dies im Vertrag geregelt ist. Bei den gängigen Versicherung sind solche Zahlungen eingeschlossen, lediglich Selbstständige, Künstler oder geringfügig verdienende Personen sollten sich bei der Krankenkasse hiernach erkundigen. Allgemein übernimmt die Krankenkasse 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettolohnes.
  • Während Sie diese Lohnersatzzahlung erhalten, besteht für Sie eine Mitwirkungspflicht. Dies bedeutet, dass Sie bei der Abwicklung der Formalitäten aktiv mitarbeiten müssen und das Sie sich an Auflagen der Krankenkasse halten müssen. Diese Auflagen können zum Beispiel ein Besuch bei einem medizinischen Dienst sein, wo Sie beraten oder untersucht werden.

So erhalten Sie Ihre Zahlungen bei der AOK

Ab dem ersten Tag der siebten Krankheitswoche haben Sie einen Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie bei der AOK versichert sind, ist diese Krankenkasse dafür zuständig.

  • Generell müssen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sehr zeitig an die Krankenkasse und den Arbeitgeber weiterreichen. So können der Arbeitgeber und die Krankenkasse ermitteln, ab wann Sie einen Anspruch auf diese Leistung haben.
  • Die AOK wird sich wahrscheinlich in der sechsten Krankheitswoche mit Ihnen in Verbindung setzen und mit Ihnen besprechen, wie es gesundheitlich bei Ihnen steht und wie die Reglungen für Ihr Krankengeld der AOK ablaufen werden. Dies geschieht telefonisch oder schriftlich.
  • Sie erhalten etwa in der sechsten Woche ein Formular, welches Ihr Arbeitgeber ausfüllen muss. Dieses Formular dient als Verdienstbescheinigung und Sie müssen dies sehr zügig an die Krankenkasse übermitteln.
  • Daraufhin erhalten Sie von der AOK einen Auszahlungsschein, welcher von Ihrem behandelten Arzt ausgefüllt werden muss. Diesen schicken Sie ausgefüllt an die AOK zurück, erst dann erhalten Sie die Zahlungen der Krankenkasse, für den vom Arzt festgelegten Zeitraum.

Sollten Sie diese Unterlagen nicht rechtzeitig erhalten, sollten Sie sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, denn ansonsten müssen Sie auf Ihr Geld warten, bis die Formalitäten geregelt sind.

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