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Kredit ohne Bürgen - so geht's

Viele Kredite werden ohne Bürgschaft vergeben.
Viele Kredite werden ohne Bürgschaft vergeben.
Heutzutage ist es nicht besonders schwer, als Privatkunde von der Bank ein Darlehen zu erhalten. Meistens handelt es sich dabei um einen Kredit ohne Bürgen, aber es gibt natürlich auch Fälle, in denen die Bank auf einer Bürgschaft als Sicherheit besteht. In dem Zusammenhang kommt es auf mehrere Faktoren an, wie zum Beispiel auf die Bonität des Kunden.

Wie Sie einen Kredit ohne Bürgen erhalten können

Bei bestimmten Darlehensarten ist eine Bürgschaft als Sicherheit unüblich, sodass Sie solche Darlehen in der Regel auch ohne Bürgen erhalten.

  • Falls Sie über ein regelmäßiges Einkommen verfügen, können Sie sich auf Ihrem Girokonto einen Dispositionskredit einräumen lassen. Als Sicherheit für dieses Darlehen reicht der Bank Ihr Einkommen aus, sodass keine Bürgschaft notwendig ist.
  • Auch beim einfachen Ratenkredit, der von den meisten Banken zum Beispiel unter dem Namen Allzweckdarlehen oder Konsumentendarlehen angeboten wird, ist in den meisten Fällen keine Sicherheit erforderlich. Das trifft zumindest immer dann zu, wenn Sie keinen negativen Schufa-Eintrag haben, ein ausreichendes Einkommen erzielen und die Darlehenssumme nicht mehr als 10.000 bis 20.000 Euro beträgt.
  • Falls Ihre Bonität zum Beispiel aufgrund eines geringeren Einkommens nicht ganz so gut ist, gibt es trotzdem noch Möglichkeiten, das Darlehen auch ohne Bürgschaft zu erhalten. So akzeptieren nahezu alle Banken alternative Sicherheiten, wie zum Beispiel die Verpfändung von Guthaben oder die Abtretung einer Lebensversicherung.

Was Sie beim Darlehen mit Bürgschaft wissen sollten

  • Falls die Bank aus verschiedenen Gründen darauf besteht, dass der Kredit nur mit Bürgschaft vergeben werden kann, sollten Sie zum Beispiel wissen, dass der Bürge eine gute Bonität aufweisen muss. Es werden also im Prinzip die gleichen Ansprüche an den Bürgschaftsgeber gestellt wie an Sie selbst.
  • Der Bürgschaftsgeber sollte beachten, dass er durch Übernahme der Bürgschaft für die Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers einstehen muss, falls dieser die vereinbarten Raten nicht mehr zahlen kann. Daher sollte man ausschließlich für Personen bürgen, denen man vertrauen kann.
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