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Kündigung als Zeitungsausträger - so erstellen Sie ein Kündigungsschreiben

Kündigungen müssen in schriftlicher Form erfolgen.
Kündigungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. © Thorben Wengert / Pixelio
Das Austragen von Zeitungen ist meist kein Job für die Dauer. Als Nebentätigkeit für Schüler rückt meist die Ausbildung näher. Für Pensionäre erweist sich der Job oftmals nach geraumer Zeit als zu anstrengend. Auch Hausfrauen nutzen den Job als Zeitungsausträger häufig als Übergangsstation. Egal, wie viele Jahre Sie als Zeitungsausträger tätig waren, um eine ordnungsgemäße Kündigung kommen Sie auch bei einer nebenberuflichen Jobaufgabe nicht herum.

Mögliche Gründe für eine Kündigung

Grundlos kündigt in aller Regel niemand. Deshalb sollte Ihre Kündigung als Zeitungsausträger unbedingt mit einem triftigen Grund versehen sein. So hat Ihr Arbeitgeber Kenntnis darüber, welche Argumente zu einer Kündigung geführt haben und kann diese eventuell künftig bei der Vergabe offener Stellen berücksichtigen.

  • Besteht ein eindeutiger Grund, der die Kündigung als Zeitungsausträger auslöst, so geben Sie selbstverständlich diesen an. Dies wäre bei einem Ausbildungsantritt, bei einem neuen Berufseinstieg oder einer beruflichen Veränderung, bei einer Schwangerschaft oder bei Krankheitsbeschwerden der Fall.
  • Können Sie keinen akuten Grund nennen, sollten Sie Ihre Kündigung dennoch nicht ohne nachvollziehbaren Grund dem Empfänger zukommen lassen. Ist Ihr zeitlicher Rahmen beispielsweise sehr knapp, so erwähnen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben, dass Sie aufgrund mangelnder Zeit kündigen möchten.
  • Haben Sie im Laufe der Zeit schlichtweg die Lust am Zeitungsaustragen verloren, dann haben Sie immer noch die Möglichkeit, Ihre Kündigung mit einem Satz zu versehen, dessen Inhalt deutlich macht, dass es sich um persönliche Gründe handelt. Dafür hat in der Regel jeder Arbeitgeber Verständnis.

Die Angabe eines Grunds ist auf jeden Fall ein wichtiger Teil Ihrer Kündigung. Letztlich wird man Sie durch die Angabe eines nachvollziehbaren Grunds in guter Erinnerung behalten, was sich bei evtl. späteren Bewerbungen durchaus als Vorteil erweisen könnte.

So setzen Sie das Schreiben als Zeitungsausträger auf

Eine Kündigung muss stets schriftlich erfolgen. Nutzen Sie am besten den postalischen Weg, um Ihre Kündigung dem Arbeitgeber zukommen zu lassen.

  • Im Briefkopf sollten Ihre Adresse sowie die Adresse Ihres bisherigen Arbeitgebers, das Datum (rechtsbündig stehend), an dem Sie das Kündigungsschreiben ausstellen und der Betreff enthalten sein. Als Betreff genügt der Begriff "Kündigung". Ebenso dürfen in Ihrer Kündigung eine passende Anrede und ein ordentlicher Briefschluss nicht fehlen.
  • Der Aufbau des Anschreibens muss nicht aufwendig gestaltet werden. Im ersten Satz sollten Sie in schlichten Worten schreiben, dass Sie Ihren bestehenden Arbeitsvertrag aufheben möchten. 
  • Nennen Sie zudem ein Datum, bis zu welchem der Vertrag gelöst werden soll. Häufig gibt es für Zeitungsausträger eine Kündigungsfrist, die Sie beachten müssen. Sofern Ihnen keine Frist bekannt ist, können Sie auch schreiben, dass Ihre Arbeitsverhältnis als Zeitungsausträger zum nächstmöglichen/zulässigen Kündigungstermin aufgehoben werden soll.
  • Im zweiten Abschnitt nennen Sie den Grund für Ihre Kündigung. Diesen brauchen Sie nicht ausführlich zu erläutern, sondern in einen kurzen, aber aussagekräftigen Satz verpacken.

Sind Sie Ihrer Tätigkeit stets mit großer Freude nachgegangen, freut sich Ihr Arbeitgeber selbstverständlich auch über einen zusätzlichen Satz, in dem Sie sich für die gute Zusammenarbeit bedanken. 

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