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Künstlergewerbe anmelden - so gehen Sie vor

Blogger sind als Künstler Freiberufler.
Blogger sind als Künstler Freiberufler.
Die gute Nachricht zuerst: Künstlergewerbe in diesem Sinn gibt es nicht: Wer gemäß den Katalogberufen als Künstler eingestuft ist, muss kein Gewerbe anmelden.

Künstlergewerbe ist ein irreführender Begriff

  • Künstler sind steuerrechtlich keine Gewerbetreibenden. Dies geht eindeutig aus den sogenannten Katalog- und katalogähnlichen Berufen hervor. Damit entfällt auch die klassische Gewerbeanmeldung.
  • Um sich als Künstler steuerlich anzumelden, genügt eine Anmeldung beim Finanzamt unter Angabe der genauen Tätigkeitsbezeichnung. Die Tätigkeit als Künstler wird freiberuflich ausgeübt. Notwendig kann aber die Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sein, da die Honorare als Künstler der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. 
  • Nächster Schritt bei der Anmeldung eines "Künstlergewerbes" ist die Prüfung der Zugehörigkeit bei der Künstlersozialkasse. Diese ist die Sozialversicherung für anerkannte Künstler. 
  • Nächster Vorteil eines Freiberuflers ist, dass er nicht bilanzierungspflichtig ist. Für die Steuererklärung ist auch bei einem "Künstlergewerbe" eine einfache Einnahmenüberschussrechnung ausreichend.  

Übergreifende Tätigkeiten machen Gewerbeschein notwendig

  • Wenn Sie beispielsweise im Internet als Texter oder Blogger arbeiten, sind Sie Künstler und damit Freiberufler. Anders sieht es jedoch aus, wenn in Ihrem Blog Werbebanner integriert sind, über die Sie Werbeeinnahmen generieren. In diesem Moment entsteht etwas, das man als "Künstlergewerbe" bezeichnen könnte. Für diese Marketingtätigkeit ist ein Gewerbeschein notwendig.
  • Den Gewerbeschein erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt unter Vorlage Ihres gültigen Personalausweises.
  • Diese Art eines Künstlergewerbes führt dazu, dass Sie Ihre Buchhaltung getrennt führen. Für die Einnahmen aus der gewerblichen Tätigkeit wird gegebenenfalls Gewerbesteuer fällig. Als Gewerbetreibender werden Sie auch automatisch Mitglied in der IHK, eine Befreiung ist nicht möglich.  
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