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Lehrvertrag unterschreiben - was Sie beachten sollten

Inhaltsverzeichnis

Mit dem Lehrvertrag beginnt die Ausbildung.
Mit dem Lehrvertrag beginnt die Ausbildung.
Wenn Sie eine Ausbildung beginnen, müssen Sie mit Ihrem Ausbilder alle wichtigen Vereinbarungen in einem schriftlichen Lehrvertrag festhalten, der nach dem Unterschreiben dem zuständigen Berufsverband übersandt wird. Sie können als Vorlage ein Muster der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer verwenden, das Sie gegebenenfalls abändern und um spezifische Regelungen für die angestrebte Ausbildung ergänzen müssen.

Die wichtigsten Regelungen im Lehrvertrag

Das Berufsbildungsgesetz nennt alle wesentlichen Punkte, die ein Lehrvertrag enthalten muss.

  1. Legen Sie Beginn und Ende der Ausbildungszeit fest. Musterverträge orientieren sich stets an der gesetzlichen Dauer einer Ausbildung, die normalerweise am 1. September beginnt und nach drei Jahren zum 31. August endet. Falls Sie eine verkürzte Ausbildung beginnen möchten, tragen Sie die abweichenden Daten ein.
  2. Regeln Sie sodann im Ausbildungsrahmenplan genau, was Sie im Rahmen der Ausbildung lernen sollen und welche zeitlichen Abschnitte für die einzelnen Gebiete vorgesehen sind.
  3. Tragen Sie die tägliche Stundenzahl der Arbeit im Betrieb ein, wobei Sie die Vorgaben der geltenden Tarifverträge beachten müssen. Weiterhin legen Sie im Lehrvertrag den jährlichen Urlaubsanspruch fest, der sich wiederum an tarifliche Mindestvorgaben halten muss.
  4. Die zu vereinbarende Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern.
  5. Auch die Kündigungsbestimmungen, die bereits in §§ 22 Berufsbildungsgesetz festgelegt sind, führen Sie noch einmal detailliert im Vertrag aus. Dass jedes Arbeitsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch außerordentlich gekündigt oder in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst werden kann, brauchen Sie dabei allerdings nicht extra zu erwähnen.
  6. Außerdem müssen Sie die Bruttovergütung, gestaffelt nach den einzelnen Lehrjahren, vertraglich festlegen. Achten Sie darauf, die tarifvertragliche Mindestvergütung nicht zu unterschreiten.
  7. Auch die Angabe des Ausbildungsortes gehört in den Vertrag, diese ist vor allem für die eventuelle Erstattung von Fahrtkosten wichtig. Denn nur bei Einsätzen außerhalb des festgelegten Ausbildungsortes können Sie als Azubi künftig Fahrtkostenerstattung vom Betrieb verlangen.
  8. Schließlich müssen Sie und Ihr Ausbilder den Vertrag unterschreiben, wobei ein Minderjähriger nur mit einer Unterschrift der Erziehungsberechtigten einen wirksamen Vertrag schließen kann. Sofern beide Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben, müssen im Regelfall auch beide Eltern den Ausbildungsvertrag mit unterschreiben.

Vermeiden Sie Fehler beim Unterschreiben des Ausbildungsvertrags

Grundsätzlich bleibt ein Ausbildungsvertrag insgesamt gültig, auch wenn einzelne Regelungen unzulässig sein sollten. In solchen Fällen gilt immer die tarifvertragliche oder gesetzliche Regelung, während Sie eine entsprechende Berichtigung des Vertrages verlangen können. Ungültig sind zum Beispiel folgende Regelungen:

  • Die Vereinbarung einer niedrigeren Vergütung, als der Tarifvertrag vorsieht, oder die Klausel, dass der Azubi für die Ausbildung etwas bezahlen muss, sind unzulässig. Ebenso sind Verpflichtungen für den Azubi, an kostenpflichtigen Zusatzkursen teilzunehmen, unwirksam.
  • Der Vertrag darf auch nicht schon bei Beginn der Ausbildung vorsehen, dass Sie nach dem Ende der Ausbildung im Betrieb weiterarbeiten müssen.
  • Weiterhin ist die vertragliche Umgehung der gesetzlichen Vorschriften zum Schadenersatz unwirksam, weder dürfen spezielle Ersatzansprüche oder auch Vertragsstrafen bestimmt noch die vom Gesetz vorgesehenen Schadenersatzansprüche bei pflichtwidrigem Verhalten eines Vertragspartners ausgeschlossen werden.

Prüfen Sie vor dem Unterschreiben alle Angaben des Vertrages noch einmal sorgfältig. Falls Sie dennoch Regelungen getroffen haben, die gegen geltendes Recht oder tarifvertragliche Vorgaben der Gewerkschaft verstoßen, können Sie auch nach dem Abschluss des Lehrvertrages von Ihrem Ausbilder jederzeit eine Berichtigung verlangen.

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