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Leibesvisitation: rechtmäßig? - Das sollten Sie wissen

Polizisten haben häufiger mit Durchsuchungen zu tun.
Polizisten haben häufiger mit Durchsuchungen zu tun. © Daniel_Rennen / Pixelio
Eine körperliche Durchsuchung - früher auch Leibesvisitation genannt - ist ohne Zweifel eine unangenehme Erfahrung. Zumeist fremde Menschen drängen in die Intimsphäre ein. In einigen Fällen kann dieser Eingriff rechtmäßig sein, in anderen wiederum müssen Sie ihn nicht zulassen.

Rechtmäßig durchgeführte Durchsuchung

  • Eine Grundvoraussetzung für die Zulässigkeit einer Leibesvisitation ist natürlich, dass damit eine Gefahr beendet oder vermieden werden soll.
  • Rechtmäßig ist so eine Durchsuchung dann, wenn Sie selbst dadurch geschützt werden. Dies ist der Fall, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder anderen Gründen völlig hilflos sind und an Ihrem Körper nach Ihren Ausweispapieren gesucht wird.
  • Die Polizei führt ebenfalls eine Leibesvisitation durch, wenn begründeter Verdacht besteht, dass Sie Waffen mit sich führen. Die körperliche Durchsuchung muss dabei verhältnismäßig sein. Der Eingriff in Ihre Persönlichkeitsrechte darf nicht außer Verhältnis zum Zweck der Durchsuchung stehen.
  • Oft wird der Zugang zu öffentlichen Gebäuden oder Veranstaltungen davon abhängig gemacht, dass eine Durchsuchung beim Eintritt stattfindet. Dies muss nicht notwendig durch direkten Körperkontakt geschehen. Weit verbreitet ist der Einsatz von Handdetektoren.
  • Wenn Sie diese Gebäude betreten wollen, erklären Sie damit durch schlüssiges Handeln Ihr Einverständnis mit dieser Maßnahme. Die Durchsuchung wird dann rechtmäßig.
  • Allerdings gilt auch in diesem Fall, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss. Wenn keine besonderen Verdachtsmomente vorliegen, kann niemand Sie zwingen, sich vollständig zu entkleiden.

Leibesvisitation ohne Polizei

  • Handelt es sich bei den durchführenden Personen nicht um Polizeibeamte oder Ihnen gleichgestellte Personen, ist eine Leibesvisitation nur in den seltensten Fällen rechtmäßig.
  • Als Kunde in einem Geschäft, Arbeitnehmer oder als Schüler an einer Schule müssen Sie die körperliche Durchsuchung selbst bei einem Verdacht auf eine Straftat wie Diebstahl nicht hinnehmen.
  • Sie können natürlich Ihr Einverständnis damit erklären. Dies gibt anderen die Befugnis, Sie in dieser Form zu durchsuchen.
  • Ratsam ist es jedoch, dies nicht zu tun. Dabei geht es nicht darum, ob Sie etwas zu verbergen haben oder nicht. Es ist vielmehr so, dass Sie Ihre Persönlichkeitsrechte und Ihre Intimsphäre immer so gut wie möglich schützen sollten.
  • Andere Personen, die meinen, solche Maßnahmen gegenüber anderen durchführen zu dürfen, sollten nicht noch darin bestärkt werden. Bestehen Sie also im Fall einer Beschuldigung darauf, dass die Polizei hinzugezogen wird.
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