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Mahnbescheid wegen Kaution an den Vermieter - Informatives

Inhaltsverzeichnis

Die Kaution können Sie mit einem Mahnbescheid vom Vermeiter einfordern.
Die Kaution können Sie mit einem Mahnbescheid vom Vermeiter einfordern.
Nichts ist ärgerlicher, als wenn Sie nach Ihrem Auszug noch sehr lange auf die Kaution von Ihrem ehemaligen Vermieter warten müssen. Die Umzugskosten sind dann ohnehin schon teuer und sicherlich müssen Sie auch noch das eine oder andere anschaffen, um die neue Wohnung schön einzurichten. Da können Sie bestimmt jeden Euro gut gebrauchen. Sie können einen Mahnbescheid verwenden, um an die fällige Rückzahlung zu erinnern.

Was Sie benötigen

  • offene und unbestrittene Forderung der Kaution
  • aktuelle Anschrift des Schuldners
  • Antragsformulare

Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses

  • Sobald das Mietverhältnis gekündigt ist, erfolgt eine Wohnungsübergabe. Zu diesem Übergabetermin wird in der Regel ein Übergabeprotokoll angefertigt. Dies dient der Abwicklung des Mietverhältnisses. Bei diesem Termin können Sie bereits ansprechen, wann der Vermieter Ihnen die Kaution zurücküberweisen wird.
  • Kommt es dann nicht zu einer Rückzahlung zu dem gewünschten Termin, so schreiben Sie ihn an. Diesen Schreiben dient zur Erinnerung. Bitten Sie freundlich um Rückzahlung und nennen Sie einen weiteren Zahlungstermin. Wichtig ist es, den Termin zu erwähnen zudem das Mietverhältnis beendet wurde. Sie können zusätzlich noch erwähnen, dass es bei der Übergabe keine Unstimmigkeiten gab. Ihre Bankverbindung sollten Sie ebenfalls erwähnen.
  • Kommt es in der gewünschten Frist nicht zu einer Rückzahlung, sollten Sie mit dem Vermieter telefonieren. So können Sie ausschließen, dass er bereits vielleicht schon gezahlt hat und ein Fehler in der Kontoverbindung oder Ähnliches vorlag. Wenn dies vergeblich war, sollten Sie einen Mahnbescheid erwirken.

So erstellen Sie einen Mahnbescheid wegen der Kaution

Hat Ihr Vermieter nicht auf die Zahlungserinnerung reagiert, können Sie die Kaution mithilfe eines Mahnbescheids einfordern. Das ist jedoch nur dann erfolgreich, wenn er die Forderung nicht bestreitet. Es handelt sich um das vereinfachte Gerichtsverfahren, dass zur Durchsetzung von Forderungen genutzt wird. Gesetzlich geregelt ist dies in den §§ 688 ff. ZPO.

  1. Stellen Sie bei der örtlich zuständigen Mahnstelle einen Antrag. Hierzu benötigen Sie den erforderlichen Vordruck. Den Vordruck können Sie in jedem Schreibwarenhandel oder im Internet erhalten. Beachten Sie, dass die Vordrucke in jedem Bundesland unterschiedlich sind.
  2. Bei dem zentralen Mahngericht erhalten Sie in einem automatisierten Verfahren eine Kennziffer. Diese reichen Sie mit Ihrem ausgefüllten Antrag beim Mahngericht ein. Sie müssen dann für die Bearbeitung eine Gebühr bezahlen. Die Höhe richtet sich immer nach dem Streitwert. Bezahlen Sie diese Gebühr nicht, so wird Ihr Antrag auf Rückzahlung der Kaution nicht bearbeitet werden.  
  3. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie vom Mahngericht einen Mahnbescheid. Mit diesem Bescheid können Sie den Vollstreckungsbescheid erwirken. Dies ist die Voraussetzung, um einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung zu beauftragen.
  4. Der Vermieter kann die Zahlung tätigen, wenn er den Bescheid bekommt. Möglich ist es auch, dass er Widerspruch einlegt. Er muss dabei nicht einmal nachweisen, dass die Forderung nicht mehr besteht. Legt er Widerspruch ein, wenden Sie sich an das Amtsgericht und reichen Sie eine Klage ein.

Wann der Vermieter die Kaution zurückzahlen muss

  • Beachten Sie, dass der Vermieter die Kaution erst nachdem der Mietvertrag geendet ist, zurückzahlen muss. Eine konkrete Frist legt ihm das Gesetz nicht auf. Er darf das Geld keine unsäglich lange Zeit einbehalten.
  • Der Vermieter darf das Geld als Sicherheitsleistung einbehalten, wenn er noch Ansprüche gegen Sie hat. Dies ist oft der Fall, wenn noch Nebenkosten zu bezahlen sind.
  • Wird das Geld zurückbehalten, weil noch Reparaturen durchzuführen sind, haben Sie die Wahl. Entweder Sie führen die Reparaturen selbst durch oder willigen ein, dass der Vermieter eine Firma beauftragt und Sie die Kosten tragen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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