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Meldepflicht für Wohnsitz - das sollten Sie beachten

Inhaltsverzeichnis

Meldepflicht nicht vergessen!
Meldepflicht nicht vergessen!
Wer umzieht, muss innerhalb einer gewissen Frist seiner Meldepflicht nachkommen und den neuen Wohnsitz anmelden. Wie Sie das tun können und was Sie das kostet, erfahren Sie im Folgenden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht für den neuen Wohnsitz fristgemäß nach und vermeiden Sie eine ärgerliche Bußgeldzahlung.

Was Sie benötigen

  • neuen Wohnsitz
  • Mietvertrag

Der Meldepflicht für den neuen Wohnsitz nachkommen

  • Wer einen Wohnsitz hat, muss seiner Meldepflicht nachkommen. Wenden Sie sich hierzu wenige Tage nach Ihrem Umzug an das Einwohnermeldeamt oder an das zuständige Bezirksamt und geben Sie Ihren neuen Wohnsitz dort an.
  • Beachten Sie, dass das Anmelden des neuen Wohnsitzes eine geringe Gebühr kostet. Die Höhe der Gebühr ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich hoch. Rechnen Sie mit zehn bis fünfzehn Euro. Wer sichergehen will, kann vorab bei dem zuständigen Bezirksamt anrufen und nachfragen.
  • Sie können Ihren Mietvertrag vorlegen, um Ihre neue Adresse nachzuweisen. Beachten Sie aber, dass Sie dies nicht tun müssen.
  • Wer die Frist für die Meldepflicht verpasst hat, bekommt von dem zuständigen Sachbearbeiter ein Bußgeld auferlegt. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Zeit, die Sie haben vergehen lassen, um Ihrer Meldepflicht für den neuen Wohnsitz nachzukommen. Die Bemessung liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Sie sollten wissen, dass Sie Ihre neue Adresse nicht mehr anhand des Mietvertrages beweisen müssen, daher kann der Sachbearbeiter nicht nachvollziehen, wann Sie umgezogen sind. Es liegt demnach an Ihnen, wie ehrlich Sie sind.

Fristen bei der Meldepflicht berücksichtigen

  • Wer einen neuen Wohnsitz begründet, muss innerhalb einer festgelegten Frist seiner Meldepflicht nachkommen.
  • Beachten Sie, dass Sie sich binnen einer Woche nach Ihrem Umzug ummelden müssen.
  • Sie sollten wissen, dass Sie auch einen Zweitwohnsitz anmelden können. Hierbei ist Ihr Erstwohnsitz immer dort, wo Ihr Steuerwohnsitz ist. Dies ist vor allem interessant für Grenzgänger, die jedoch in Deutschland wohnen und im Ausland arbeiten.
  • Kommen Sie nicht Ihrer Meldepflicht für den Wohnsitz nach, kann der Sachbearbeiter ein Bußgeld verhängen.  
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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