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Nebengewerbe anmelden - so wird's gemacht

So melden Sie ein Nebengewerbe an.
So melden Sie ein Nebengewerbe an.
Im Jahre 2005 hat eine Studie der KfW Mittelstandsbank ergeben, dass jede zweite Geschäftsgründung im Nebenerwerb stattgefunden hat. Die Idee vieler Menschen ist es, in ihrer Freizeit noch ein wenig Geld zusätzlich zu verdienen. Was sollte man beachten, wenn man ein Nebengewerbe anmelden möchte?

Was Sie benötigen:

  • Personalausweis
  • Hauptwohnsitz
  • Steuernummer
  • Geschäftsidee
  • Geld

So melden Sie ein Nebengewerbe an

Was Sie für die Gründung eines Gewerbes brauchen, ist eine gute Geschäftsidee, Durchhaltevermögen und einige Dokumente. Aber den meisten stellt sich die Frage, wie muss ich mein Nebengewerbe anmelden? Nun, was Sie zum Anmelden benötigen, ist Folgendes:

  • Einen Personalausweis oder Reisepass, den ja jeder ab 16 Jahren haben sollte. Sie benötigen zudem eine Beschreibung Ihrer Tätigkeit. Sollten Sie z. B. planen, einen Hausmeisterservice zu gründen, so wäre die Beschreibung beispielsweise "handwerkliche Dienstleistungen rund um Wohn- und Geschäftsimmobilien".
  • Einen festen Wohnsitz, damit die Gemeinde und das Finanzamt eine Adresse für Ihre Post haben, brauchen Sie ebenfalls. Und Sie benötigen natürlich etwas Geld für die Gewerbeanmeldung, denn ein Amt arbeitet leider nicht kostenlos.

Das sollten Sie beim Anmelden beachten

Wenn Sie diese Dinge zusammenhaben, gehen Sie zur Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes.

  1. Dort suchen Sie das Gewerbeamt bzw. das Amt für öffentliche Ordnung auf. Hier erhalten Sie ein Formular für die Anmeldung des Nebengewerbes, das ist auszufüllen und dort wieder abzugeben.
  2. Nachdem Sie die Kosten für die Bearbeitung entrichtet haben, sind Sie im Nebengewerbe selbstständig. Der genaue Betrag kann zwischen den Städten und Gemeinden unterschiedlich sein.
  3. Um aber auf Nummer sicher zu gehen, rufen Sie einfach bei dem Amt an und fragen Sie, ob Sie wirklich alles zusammenhaben.

Die Anmeldung dauert nicht lange. Eine Anmeldung bei anderen Institutionen ist nicht nötig, die Gemeinde übernimmt das für Sie. Sie sollten sich also nicht wundern, wenn irgendwann Post von der Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer oder dergleichen kommt. Auch das Finanzamt lässt sicherlich nicht allzu lange auf sich warten. Viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben!

helpster.de Autor:in
Andrea Moseler
Andrea MoselerAndrea ist mehrfache Mutter und kennt sich in der Haushaltsführung bestens aus. Sie ist vielseitig und flexibel, wie ihre Tipps und Tricks. Auch ihr Wissen über das Heimwerken teilt sie gerne.
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