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Nebenkostenabrechnung zu hoch - was tun?

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Sie können etwas unternehmen, wenn die Nebenkostenabrechnung zu hoch ist.
Sie können etwas unternehmen, wenn die Nebenkostenabrechnung zu hoch ist.
Nebenkostenabrechnung zu hoch – was tun? Es ist fast jedes Jahr so, dass besonders im ersten Drittel eines neuen Jahres das große Zittern beginnt, wenn man erfährt, dass die Mietnebenkostenabrechnung unterwegs ist. Die meisten Mieter hoffen inständig, dass es in diesem Jahr eine Rückerstattung eines Teils der Nebenkosten wird. Doch insgeheim befürchten sie, dass eine saftige Nachforderung ins Haus steht.

Die genaue Nebenkostenabrechnung ist nicht im Vorfeld möglich

  • Alle Jahre wieder, im ersten Drittel eines jeden Jahres, freuen sich die Vermieter, wenn sie Ihren Mietern die Nebenkostenabrechnung präsentieren können. Da die Nebenkosten nur nach verschiedenen Richtwerten grob geschätzt wurden, kann die Präsentation für viele Mieter eine böse Überraschung werden, wenn die dicke Nachforderung kommt.
  • Die meisten Mieter geben sich leider ihrem Schicksal hin, vertrauen dem Mieter, dass alles seine Richtigkeit hat – und bezahlen, ohne die einzelnen Punkte genau zu analysieren. Vor allem ältere Menschen haben nicht den Mut, sich gegen überhöhte Forderungen zu wehren. Doch es ist durchaus möglich, dass die Nebenkostenabrechnung zu hoch ausfällt.

Zu hoch angeschlagen auf Kosten des Mieters

  • Wer weiss denn beispielsweise schon, wie die Richtwerte bei einem Hausmeister sind, oder dass man bei längerem Versagen des Warmwassers die Nebenkosten für diesen Punkt um 10% senken kann, ohne einen Fehler zu machen?
  • Es besteht keine Frage, dass für die Nebenkostenabrechnung zunächst einmal nur Richtwerte genommen werden dürfen, welche im Rahmen des Ermessens liegen. Die Richtwerte bei vergleichbaren Objekten können hierbei eine große Hilfe sein. Der Vermieter muss diese nur bei den maßgeblichen Stellen erfragen.

Nebenkostenabrechnung zu hoch - wie man sich wehrt

  • In jeder größeren Stadt gibt es einen Mieterschutzbund oder eine Verbraucherzentrale. Diese beiden Stellen analysieren gegen eine geringe Gebühr jede als zu hoch vermutete Nebenkostenabrechnung und prüfen, welche Punkte nicht realistisch sein können, oder welche Werte durch den Vermieter eventuell überhaupt nicht in die Nebenkostenabrechnung eingebracht werden dürfen, weil er eventuell selber zur Begleichung dieser Kosten verantwortlich ist.
  • So ist beispielsweise der Posten eines Hausmeisters ein ganz markanter Fall, welcher nicht einfach willkürlich angesetzt werden darf. Laut Urteil eines Oberlandesgerichtes dürfen die Kosten für einen Hausmeister insgesamt nur 25 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat betragen.
  • Gegen die ständig rotierenden Preisschwankungen bei Öl, Gas und Strom kann sich der Mieter zwar nicht wehren, doch darf der Vermieter die Nebenkostenabrechnung in diesen Punkten nicht willkürlich erhöhen, sondern muss sich ebenfalls nach den Richtwerten der Gemeinde richten.
  • Daher sollte man die Nebenkostenabrechnung, die eventuell zu hoch ist, auf keinen Fall sofort begleichen, sondern erst alle Punkte der Abrechnung genau kontrollieren oder auch von anderer Stelle prüfen lassen. Ergeben sich gravierende Unterschiede, so kann man die Zahlung dieser strittigen Punkte verweigern. Wer zudem noch im Mieterschutzbund ist, hat noch bessere Karten, denn hier hilft ein Anwalt den Mitgliedern.
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