Alle Kategorien
Suche

Opera: Kindersicherung einstellen - so gehen Sie vor

Kinder sollten nicht unbedingt jede Seite besuchen.
Kinder sollten nicht unbedingt jede Seite besuchen.
Opera ist ein Internetbrowser und dient somit dem Ansteuern von fremden Seiten. Eine direkte Kindersicherung, die zum Beispiel eine Altersbegrenzung oder eine zeitliche Bedienung regelt, gibt es hier zwar nicht, allerdings können Sie dennoch einzelne Seiten sperren.

Inhalte in Opera sperren

  • Eine direkte Kindersicherung existiert bei Opera nicht in dem Rahmen, dass Sie Inhalte automatisch blockiert. Es lassen sich jedoch einzelne Seiten sperren.
  • Um einzelne Seiten zu sperren, müssen Sie Ihr Opera zunächst starten.
  • Über das links oben befindliche Opera-Menu wählen Sie nun Einstellungen -> Einstellungen oder aber die Tastenkombination STRG+F12. Damit gelangen Sie in das Einstellungsfenster.
  • In diesem wählen Sie den Tab "Erweitert" und gehen dort auf "Inhalte". Unter dem Feld "Blockierter Inhalt" können Sie nun einzelne Webseiten angeben, welche durch Opera gesperrt werden sollen. Beachten Sie hier jedoch, dass diese Sperroption auf Opera beschränkt ist.
  • Für eine weiterführende Sicherung Ihres Systems und installierter Software oder auch nur den zeitlichen Zugriff müssen Sie indes in die Benutzerkonten von Windows gehen und die Einstellungen dort treffen. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, einzelne Programme zu deaktivieren, was den Zugriff nicht nur von einzelnen Seiten, sondern von Opera komplett aufheben würde.

Eine Kindersicherung über den Benutzer

  • Sollte Ihnen die Sperrung einer Seite in Opera im Rahmen einer Kindersicherung nicht reichen, sollten Sie sich indes mit der Benutzerkontensteuerung Ihres Systems vertraut machen.
  • Hier müssen Sie für das Kind oder die Kinder jeweils getrennte Benutzerkonten erstellen, denen Sie schließlich spezielle Programme direkt zuweisen können.
  • Auch können Sie in dieser Hinsicht bestimmte Zeitvorgaben treffen, welche einen Zugriff nur zu den von Ihnen ausgewählten Zeiten zulassen. Diese Möglichkeiten sind somit also als vertiefende Funktionalitäten im Rahmen eines Jugendschutzes zu sehen.
Teilen: