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Ordentliches Betriebsergebnis - eine Definition

Die Ergebnisspaltung ermöglicht eine bessere Analyse.
Die Ergebnisspaltung ermöglicht eine bessere Analyse.
Den Gewinn eines Unternehmens spaltet man für Analyse- und Prognosezwecke in ein ordentliches und ein außerordentliches Betriebsergebnis auf. Diese Kennzahlen umfassen verschiedene Aufwendungen und Erträge.

Warum unterscheidet man ordentliches und außerordentliches Ergebnis?

  • Die Aufspaltung des Betriebsergebnisses in ordentliches, ordentliches betriebsfremdes und außerordentliches Ergebnis erfolgt zum Zweck der Gewinnanalyse. Nur regelmäßig anfallende Aufwände und Erträge erlauben eine Prognose über die zukünftige Gewinnentwicklung.
  • Das ordentliche Betriebsergebnis erfasst alle regelmäßig anfallenden Aufwendungen und Erträge, die im Rahmen der typischen Geschäftstätigkeit des Unternehmens entstanden sind.
  • Daneben gibt es noch das ordentliche betriebsfremde Ergebnis. Dieses resultiert auch aus regelmäßig anfallenden Aufwendungen und Erträgen, die jedoch nichts mit dem eigentlichen Unternehmenszweck zu tun haben. Beispielsweise zählen bei einem Produktionsunternehmen regelmäßige Gewinne und Verluste aus Finanzanlagen zum ordentlichen betriebsfremden Ergebnis.
  • Das außerordentliche Betriebsergebnis bezieht sich auf außergewöhnliche oder periodenfremde Aufwendungen und Erträge. Das können beispielsweise Liquidations- oder Bewertungserträge oder -verluste sein.
  • Sie können das ordentliche Betriebsergebnis aus den Positionen der Gewinn-und-Verlust-Rechnung berechnen. Je nachdem ob diese dem Gesamtkosten- oder dem Umsatzkostenverfahren folgt, ergeben sich verschiedene Schemata.
  • Es gibt Positionen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung, die sowohl Komponenten des ordentlichen als auch des außerordentlichen Ergebnisses enthalten, wie etwa die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge. Ebenso werden in einigen Positionen betriebliche und betriebsfremde Komponenten vermischt. Die Abgrenzung ist demnach in der Praxis nicht immer einfach.
  • Beachten Sie, dass die im Folgenden beschriebenen Rechenwege nur einen groben Überblick bieten. In der Fachliteratur erfahren Sie, welche konkreten Positionen der Gewinn-und-Verlust-Rechnung in die Ermittlung des ordentlichen Betriebsergebnisses eingehen.

Das ordentliche Betriebsergebnis nach dem Gesamtkostenverfahren

  1. Addieren Sie zu den Umsatzerlösen die Erhöhungen und subtrahieren Sie die Verminderungen der Bestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen.
  2. Addieren Sie sonstige aktivierte Eigenleistungen.
  3. Ziehen Sie Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren und Leistungen ab.
  4. Subtrahieren Sie Löhne und Gehälter sowie die Aufwendungen für Sozialabgaben und Altersversorgung.
  5. Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen und auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ziehen Sie ebenfalls ab.
  6. Subtrahieren Sie auch die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, die der Vorwegnahme zukünftiger Wertschwankungen dienen.
  7. Ziehen Sie noch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und die Position "Sonstige Steuern" ab und Sie erhalten das ordentliche Betriebsergebnis.

Ermittlung des ordentlichen Betriebsergebnisses nach dem Umsatzkostenverfahren

  1. Von den Umsatzerlösen ziehen Sie die Herstellungs-, Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten ab.
  2. Subtrahieren Sie die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens zur Vorwegnahme zukünftiger Wertschwankungen und die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
  3. Ziehen Sie auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und die sonstigen Steuern ab und Sie erhalten die Kennzahl "ordentliches Betriebsergebnis".
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