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Pachtvertrag für Grundstücke - welche Pacht Sie verlangen können

Je ertragreicher das Ackerland, desto höher die Pachtzinsen
Je ertragreicher das Ackerland, desto höher die Pachtzinsen
In Deutschland sind mehr als zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche verpachtet. Unterschiede zeigen sich beim Pachtvertrag für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und für Kleingartengrundstücke. Einige pachtrechtliche Besonderheiten gibt es für Pächter und Verpächter zu beachten. Das gilt auch für die Höhe des Pachtzinses.

Mit dem Pachtvertrag gewähren Sie dem Pächter gegen die Zahlung eines Pachtzinses den Gebrauch der gepachteten Sache (beispielsweise landwirtschaftliche Nutzflächen). Im Gegensatz zur Miete räumen Sie ihm zusätzlich das Recht ein, den Ertrag aus der Nutzung einzubehalten. Vor allem in der Landwirtschaft sind Pachtverhältnisse anzutreffen.

Pachtvertrag rechtssicher abschließen

Jeder Pachtvertrag kann grundsätzlich mündlich abgeschlossen werden. Zu empfehlen ist diese Vorgehensweise nicht. Denn kommt es zu einem Streitfall, wird es für beide Vertragspartner schwierig, mündliche Vereinbarungen auch gerichtsfest zu beweisen. 

  • Wird ein Pachtvertrag für die Dauer von mehr als 2 Jahren lediglich mündlich abgeschlossen, erstreckt sich dessen Gültigkeit auf unbestimmte Zeit. Diese Pachtverträge können mit einer Frist von 2 Jahren zum Ablauf des Pachtjahres gekündigt werden.
  • Vereinbaren Sie mündlich eine Pachtdauer von 12 Jahren, kann der Vertrag bereits nach 2 Jahren wieder auslaufen. Sind Sie lediglich ein Miteigentümer (Erbengemeinschaft) müssen alle weiteren Personen im Vertrag erscheinen und unterschreiben. Dabei ist eine Unterzeichnung in Vollmacht Mitberechtigter möglich. Leben Sie mit Ihrem Ehepartner in Gütergemeinschaft, müssen gleichfalls beide Eheleute unterschreiben.
  • Machen Sie beim Verpachten Formfehler, kann das schnell zum Grund werden, dass sich der Pächter vorzeitig aus einem Pachtvertrag zurückzieht. Sie können das natürlich auch. Bei einer unberechtigten Kündigung Ihres Pächters laufen Sie Gefahr, dass dieser gegen Sie Schadenersatzansprüche geltend macht, falls ihm die Pachtfläche zu Unrecht entzogen wurde.
  • Als Verpächter sollten Sie beachten, dass ein Verkauf der Pachtsache (Grundstück) Sie nicht zum Kündigen des Pachtverhältnisses berechtigt. Denn hier gilt der Grundsatz: "Kauf bricht nicht Pacht“. Sie können jedoch ein ausdrückliches Kündigungsrecht im Vertrag vereinbaren.

Pachtzinsen für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke 

  • Die Höhe des Pachtzinses richtet sich oft danach, welcher Umsatz/Ertragswert bei der Nutzung der Pachtsache erzielt werden kann. Die Höhe von Pachtzinsen für unbebaute und bebaute Grundstücke können Sie frei verhandeln.
  • Einen Anhaltspunkt zu durchschnittlichen Pachtzinsen in Ihrer Region können Ihnen die Gutachterausschüsse der örtlichen Verwaltungen liefern. Hier werden meist auch Ackerflächen und Grünflächen aufgeführt.
  • Die Kreisstadt Flöha empfiehlt für Ackerland 125 Euro pro Hektar und Jahr (Grünland 52 Euro). In Thüringen lassen sich 400 Euro, in anderen Landesteilen noch weit mehr erzielen. 
  • Durchschnittliche Werte, die Gutachterausschüsse aufstellen, werden dort stark überschritten, wenn in der Region ein starker Wettbewerb auf dem Pachtmarkt herrscht.
  • Generell können Sie sich bei Pachtzinsen an den Grundstückspreisen orientieren. Hohe regionale Grundstückspreise haben entsprechend höhere Pachtzinsen zur Folge. 

Werden Grundstücke im Rahmen der Kleingartenpacht verpachtet, muss das Kleingartengesetz beachtet werden. Denn das enthält unter anderem Angaben zur Bemessung des Pachtzinses und zu Fragen der Kündigung.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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