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Personalausweis beantragen - mit der Geburtsurkunde geht es so

Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Ausweis.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Ausweis.
Ab dem 16. Geburtstag müssen Sie als deutscher Staatsangehöriger einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen. Um den Ausweis zu beantragen, benötigen Sie gewöhnlich unter anderem Ihre Geburtsurkunde.

Was Sie benötigen:

  • Alter Personalausweis (wenn vorhanden)
  • Geburtsurkunde
  • biometrisches Passfoto
  • Geld
  • Verlustanzeige/Diebstahlsanzeige (wenn nötig)

Wichtige Fakten rund um den Personalausweis

  • Anders, als häufig behauptet, müssen Sie den Personalausweis grundsätzlich nicht ständig mit sich führen. Sie sind jedoch ab 16 Jahren dazu verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen
  • Seit November 2010 wird der Personalausweis in Deutschland als elektronischer Ausweis im Scheckkartenformat ausgegeben. Idealerweise sollten Sie ein paar Wochen vor dem Ablauf Ihres alten Ausweises einen neuen beantragen.
  • Sollten Sie Ihren Personalausweis verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der Meldebehörde mitteilen. Der Behördenfinder hilft Ihnen bei der Suche nach der für Sie zuständigen Stelle. Gewöhnlich können Sie auf der jeweiligen Behördenseite auch gleich die nötige Verlustanzeige herunterladen, die Sie bei der Beantragung mitbringen müssen. Falls Ihnen der Ausweis gestohlen wurde, brauchen Sie zudem eine Diebstahlsbescheinigung der Polizei.
  • Die neuen elektronischen Ausweise verfügen über eine freiwillige Online-Ausweisfunktion. Bei Verlust oder Diebstahl eines elektronischen Ausweises müssen Sie diese Funktion über die Hotline 0180-1-33 33 33 sofort sperren lassen. 

Einen neuen Ausweis mit der Geburtsurkunde beantragen

  • Zum Beantragen des neuen Ausweises brauchen Sie Ihren alten Personalausweis oder - bei Verlust - den Reisepass, ein biometrisches Lichtbild und die Geburtsurkunde oder, falls vorhanden, die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde. Die Urkunde muss im Original vorliegen. Sollten Sie Ihre Geburtsurkunde verloren haben, wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Geburtsortes für eine Neuausstellung. Auf dem biometrischen Passfoto muss Ihr Kopf zentral platziert sein, die Augen müssen geöffnet, der Mund geschlossen und der Gesichtsausdruck möglichst neutral sein.
  • Zuständig für den Antrag ist das Bürger- oder Einwohnermeldeamt der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz liegt. Die Homepage Ihrer Stadt informiert Sie über die entsprechende Behörde und die Öffnungszeiten. Ab 24 Jahren kostet Sie der neue Ausweis 28,80 Euro, unter 24 Jahren 22,80 Euro.
  • Richten Sie sich auf eventuelle Wartezeiten im Meldeamt ein. Nach der Beantragung dauert es einige Wochen, bis Ihr neuer Ausweis abholbereit ist. Sie erhalten dann einen Brief der Bundesdruckerei, den sie nicht zur Abholung mitbringen müssen. Verwahren Sie Ihn gut an einem sicheren Ort, denn er enthält vertrauliche Daten wie PIN, PUK und Sperrkennwort.
  • Falls Sie dringend einen neuen Ausweis benötigen, kann Ihnen gegen eine Gebühr von 10 Euro ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der bis zu drei Monaten gültig ist.
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