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Personenbeförderungsschein - die Verlängerung klappt so

Taxifahrer benötigen besondere Papiere.
Taxifahrer benötigen besondere Papiere.
Nicht jeder, der Auto fahren kann, darf auch als Taxifahrer arbeiten. Dazu wird ein Personenbeförderungsschein benötigt. Sie können diesen aber beantragen. Vergessen Sie im Trubel der Arbeit später nicht, dass Sie auch seine Verlängerung beantragen müssen.

Was Sie benötigen:

  • Formulare vom Straßenverkehrsamt
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • ärztliche Untersuchung

Wer als Taxifahrer arbeiten möchte, braucht einen gültigen Personenbeförderungsschein. Dieser wird beim Straßenverkehrsamt beantragt und für eine festgelegte Zeit ausgestellt. Vor Ablauf müssen Sie ihn verlängern lassen.

Verlängerung der Genehmigung für die Personenbeförderung

  1. Wenn Sie schon in Besitz eines Personenbeförderungsscheines sind, kennen Sie das Prozedere. Die Formulare für den Erstantrag und auch für die Verlängerung erhalten Sie vom Straßenverkehrsamt, welches für Ihren Wohnort zuständig ist. Diese Formulare füllen Sie sorgfältig aus.
  2. Zusätzlich benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis, welches direkt an die Behörde versendet wird.
  3. Der dritte Punkt, den Sie erfüllen müssen, ist eine Untersuchung beim Arzt. Dieser bescheinigt Ihnen, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind, ein Fahrzeug mit entsprechender Verantwortung zu führen. Untersucht wird dabei auch Ihre Sehkraft.

Personenbeförderungsschein - einige Tipps

  • Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag auf Verlängerung Ihres Personenbeförderungsscheines bereits einige Wochen vor Ablauf des gültigen stellen. So sind Sie auf der sicheren Seite, dass keine Lücke entsteht. Denn ohne den Schein dürfen Sie nicht fahren!
  • Wenn Sie bereits älter sind, kann es sein, dass die Laufzeit Ihres neuen Beförderungsscheinens verkürzt wird. Dann müssen Sie die Verlängerung schneller wieder beantragen. Ältere Antragsteller werden beim Arzt auch entsprechend gründlicher untersucht und müssen einige Tests mehr absolvieren. Das Straßenverkehrsamt kann Ihnen den Arzt benennen, der Sie untersuchen soll.
  • Bedenken Sie, dass der Besitz eines Personenbeförderungsscheines alleine nicht ausreicht, um als Taxifahrer zu arbeiten. Neben diesem Schein benötigen Sie den Nachweis der Ortskundeprüfung für Ihr Fahrgebiet. Das ist meistens die Stadt, in der Sie wohnen und in der Sie somit eingesetzt werden. 
  • Auch berechtigt der Personenbeförderungsschein Sie nicht, ein eigenes Taxiunternehmen zu führen. Dazu brauchen Sie weitere Nachweise. Wenn Sie über die Gründung einer Taxifirma nachdenken, erkundigen Sie sich beim Straßenverkehrsamt über die Modalitäten.
  • Auch die Arbeit als Taxifahrer auf der Basis eines Minijobs erfordert alle hier benannten Papiere. Es gibt keine Ausnahme. Ohne Ihren Personenbeförderungsschein dürfen Sie nicht im Taxigewerbe arbeiten. Also vergessen Sie nicht dessen rechtzeitige Verlängerung.

Alle Angaben: Stand September 2012

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