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Pfeifhase - Haltung

Pfeifhasen gehören zu den Wildtieren.
Pfeifhasen gehören zu den Wildtieren.
Der Pfeifhase wird zu den Hasenartigen gezählt und erhielt seine Bezeichnung durch seine schrillen Lautäußerungen bei Gefahr und als Signal zum Erkennen innerhalb der Artgenossen. Die Haltung der Tiere ist nur unter der Einhaltung bestimmter Vorschriften möglich.

Aussehen und Verhalten vom Pfeifhasen

  • Schauen Sie sich einen Pfeifhasen an, wird Ihnen als Erstes auffallen, dass sein Aussehen nichts mit einem Hasen zu tun hat. Der Körperbau mit einer Größe 12 bis 18 cm ähnelt dem eines Meerschweinchens oder Hamsters.
  • Sie werden bei dem Hasen, der vor allem im Norden von Amerika, in Zentralasien und im Südosten von Europa lebt, auch die langen Ohren vermissen. Stattdessen sind sie kurz und rund, wobei der Gehörsinn wie bei anderen Fluchttieren besonders gut ausgebildet ist.
  • Der Pfeifhase besitzt keinen sichtbaren Schwanz, der bei Feldhasen auch Blume genannt wird. Da er jedoch zu den Nagetieren gehört, ist bei ihm auch ein Nagergebiss mit nachwachsenden Zähnen vorzufinden, die durch die reine Pflanzennahrung abgenutzt werden.
  • Es ist interessant für Sie zu wissen, dass die Hasenartigen tagaktiv sind und Artgenossen brauchen. Gemeinsam wohnen sie in ausgegrabenen Bauten, die sich besonders in leicht zu durchwühlenden Böden befinden. Aber auch ausgehöhlte Baumstämme oder Steinhöhlen werden als Behausungen genutzt.
  • Die weiblichen Tiere bringen nach ungefähr 30 Tagen zwei- bis dreimal im Jahr bis zu zwölf Junge zur Welt. Sie werden nur vier Wochen versorgt.
  • Merken Sie sich, dass die Haltung der Hasen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Werden diese nicht eingehalten, können Bußgelder und Freiheitsstrafen die Folge sein.

Vorschriften bei der Haltung von Hasen beachten

  • Der Pfeifhase ist ein Wildtier und untersteht damit bei der Haltung den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Kapitel 5 regelt den Schutz und die Pflege von wild lebenden Tier- und Pflanzenarten.
  • Es ist wichtig für Sie zu wissen, dass nach § 39 BNatSchG der Pfeifhase nicht mutwillig oder grundlos verletzt, gestört und beunruhigt und auch nicht aus seinem Lebensraum entfernt werden darf. Das bedeutet, dass die Haltung dieser Tiere nur in Zoos oder Tiergehegen gestattet ist, die eine Genehmigung von der zuständigen Behörde erhalten haben.
  • Bei dem Betrieb dieser Einrichtungen ist zu beachten, dass die Gehege groß genug und die Beschaffenheiten art- und tiergerecht sein müssen, damit dem Erhaltungsbedürfnis der Tiere Rechnung getragen wird. Nach dem Tierschutzgesetz § 2 ist auch für eine artgerechte Ernährung und Pflege zu sorgen.
  • Haben Sie die Absicht, solch eine Einrichtung zu eröffnen, benötigen Sie für die Erlaubnis eine Sachkundebescheinigung nach dem Tierschutzgesetz § 11. Außerdem müssen Sie Ihr Führungszeugnis vorzulegen.
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