Pflegeeltern - aus Liebe zum Kind
- Das Jugendamt nimmt die Hilfe von Pflegeeltern in Anspruch, wenn die Herkunftseltern nicht mehr in der Lage sind, sich ordnungsgemäß um das Kind zu kümmern.
- Um den Bedarf des Kindes zu decken und die „Ersatzeltern“ für ihren Aufwand zu entschädigen, erhalten diese ein Pflegegeld für das von ihnen aufgenommene Kind.
- In diesem Pflegegeld sind der monatliche Lebensunterhalt und ein Entgelt für die Leistungserbringung der Eltern enthalten.
- Mit diesem Betrag werden außerdem die Unfallversicherung und die Alterssicherung für beide Pflegeeltern finanziert.
- Zusätzliche Kosten wie Klassenfahrten, eine Brille etc. sind nicht darin enthalten. Sie können durch einmalige Zuschüsse gedeckt werden.
- Die Höhe des Pflegegeldes ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Da jedes Jahr die Höhe neu festgesetzt wird, können sich die Beträge ständig ändern.
- Auch das Alter des Kindes spielt bei der Berechnung eine Rolle. Jüngere Kinder haben einen geringeren Bedarf als ältere und erhalten dementsprechend weniger Geld.
Wenn Sie ein Pflegekind bei sich aufnehmen, dann steht Ihnen dafür Pflegegeld zu. Damit alles …
Pflegegeld beantragen
- Pflegegeld kann beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Allerdings ist dies nur möglich, wenn das Pflegekind aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes bei den Pflegeeltern lebt. Freiwillig aufgenommene Kinder fallen nicht darunter.
- Sobald das Pflegekind aufgenommen wurde, zahlt das Jugendamt einen monatlichen Betrag, und zwar so lange, wie sich das Kind in der Vollzeitpflege der „Ersatzeltern“ befindet.
- Wird das Kind volljährig oder verlässt es die Familie, entfällt auch die Zahlung des monatlichen Erziehungs- und Unterhaltsgeldes.
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