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Postbank: Pfändungsstelle - so verläuft die Kontopfändung

Inhaltsverzeichnis

Kontopfändung nur nach richterlicher Anordnung.
Kontopfändung nur nach richterlicher Anordnung.
Es gibt Gläubiger, die tapezieren mit ihren oft wertlosen Titeln die Wände. Wenn Sie versuchen wollen, auf ein schuldnerisches Konto bei der Postbank zuzugreifen, ist die Pfändungsstelle der Postbank zuständig.

Was Sie benötigen

  • Titulierte Forderung
  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Die Pfändungsstelle der Postbank erledigt Pfändungsaufträge, die ihr von einem Gläubiger oder im Auftrag eines Gläubigers durch den Gerichtsvollzieher vorgelegt werden. Damit versucht der Gläubiger, auf ein bei der Postbank geführtes Konto (Girokonto, Sparkonto) eines Schuldners zuzugreifen, und ein eventuell vorhandenes Guthaben zu pfänden.

Postbank ist Drittschuldner

  • Die Postbank ist Drittschuldner und gesetzlich verpflichtet, das Konto zu sperren und ein Guthaben an den Gläubiger auszuzahlen.
  • Wenn Sie Gläubiger sind, müssen Sie beim Amtsgericht als Vollstreckungsgericht unter Vorlage Ihres Titels zunächst einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirken und diesen über einen Gerichtsvollzieher der Pfändungsstelle der Postbank zustellen lassen (§ 829 ZPO). Zur Beantragung müssen Sie vorgegebene Formulare verwenden.
  • Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss verbietet der Postbank auf dem Konto befindliches Guthaben an den Schuldner (vorbehaltlich der Freibeträge eines Pfändungsschutzkontos, Sozialleistungen) auszuzahlen.
  • Ist das Kontoguthaben pfändbar, darf es die Postbank nach 4 Wochen an Sie auszahlen.

Pfändungsschutzkonto schützt den Schuldner

  • Führt der Schuldner das Konto als Pfändungsschutzkonto, verbleibt ihm ein persönlicher Freibetrag von mindestens 1.089,29 €, der für jede unterhaltsberechtigte Person zusätzlich erhöht werden kann. Guthaben bis zur Höhe der Freibeträge sind nicht pfändbar. Erst darüber hinaus gehende Guthabensbeträge müssen an den Gläubiger ausbezahlt werden.
  • Der Schuldner kann ein normales Girokonto binnen 4 Wochen nach Eingang Ihres Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Die frühere Möglichkeit, beim Amtsgericht Pfändungsschutz zu beantragen, besteht nicht mehr.
  • Führt der Schuldner das Konto nicht als Pfändungsschutzkonto, kann er trotzdem über Sozialleistungen (Kindergeld, Arbeitslosengeld) binnen 14 Tagen verfügen.

Adresse der Pfändungsstelle

  • Die Adresse der Pfändungsstelle der Postbank lautet: Postbank (Pfändungsstelle) Hiltropwall 4-12, 44137 Dortmund.
  • Sie ist unter der Faxnummer: 0231 - 180 2415 erreichbar. Nach schriftlicher Anforderung soll ein Sachbearbeiter der Pfändungsstelle zurückrufen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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