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Das Postbank-Sparbuch auflösen - so geht's

Bei der Auflösung gibt's meist Bares.
Bei der Auflösung gibt's meist Bares.
Sie haben ein altes Sparbuch von der Postbank und möchten es gerne auflösen? Dann sollten Sie sich einige Minuten Zeit nehmen und Ihre Unterlagen von der Postbank heraussuchen, damit Sie es auflösen können.

So lösen Sie Ihr altes Postbank-Sparbuch auf

Bei Kündigungen von Wertanlagen ist es wichtig, dass Sie persönlich bei der jeweiligen Bank erscheinen, damit deutlich wird, dass Sie wirklich der Anleger sind, der den Vertrag abgeschlossen hat.

  1. Suchen Sie im Internet eine Postbank-Filiale in Ihrer Nähe.
  2. Besuchen Sie die Filiale zu den Öffnungszeiten. Nehmen Sie das Sparbuch, Ihre Girokarte und ein Ausweisdokument mit.
  3. Übergeben Sie am Schalter das Sparbuch und sagen Sie, dass Sie dieses auflösen wollen.
  4. Sie müssen sich ggf. ausweisen. Das Sparbuch wird nachgetragen, damit der Kontostand aktuell ist.
  5. Entscheiden Sie, ob Sie das Geld vom Sparbuch ausgezahlt oder überwiesen haben wollen.
  6. Nach allen Abzügen wird das Geld bar ausgezahlt oder auf das gewünschte Girokonto überwiesen.
  7. Das Sparbuch wird nun entwertet. Meist geschieht dies mit einem Entwertestempel und/oder es wird mit einem Locher durchlöchert. Wenn Sie möchten, können Sie das Sparbuch mitnehmen und zu Hause noch einmal prüfen oder Sie lassen es von der jeweiligen Postbank vernichten.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, das Sparbuch persönlich aufzulösen, können Sie eine Person mit einer Vollmacht Ihr Sparbuch auflösen lassen. Diese Person sollte das Sparbuch und die Vollmacht bei der Auflösung dabei haben.

Alternativ können Sie nachfragen, ob es möglich wäre, das Sparbuch mit einem Kündigungsschreiben per Post zuzuschicken und es so aufzulösen. Dafür braucht die Postbank allerdings ein Verrechnungskonto. Seien Sie jedoch vorsichtig, wenn Sie es per Post schicken. Am besten schicken Sie es dann per Einschreiben an eine bestimmte Person, da ohne Einschreiben ein Verlust nicht gewährleistet ist.

Gebühren bei der Auflösung - Das gilt es zu beachten

Seit Beginn des Jahres 2008 hat die Postbank Gebühren eingeführt, wenn ein Sparkonto mit einem geringeren Betrag als 60 Euro nicht mehr aktiv benutzt wird.

Diese Gebühren betragen 1 Euro pro Monat, also jährlich 12 Euro.

Von Ihrem Guthaben werden diese Gebühren voraussichtlich abgezogen, wenn Sie Ihr Postsparbuch auflösen möchten.

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