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Private Dienstleistungen - Definition

Dienstleister produzieren nicht, werden aber dennoch zurecht bezahlt.
Dienstleister produzieren nicht, werden aber dennoch zurecht bezahlt. © RainerSturm / Pixelio
Sowohl private als auch öffentliche Dienstleistungen sind wirtschalftliche Handlungen, die nicht in der Produktion der Ware bestehen, sondern die in der Handlung selbst definiert sind. Zu dieser Definition passen zum Beispiel Beratungen oder auch Reinigungsarbeiten.

Definition von Dienstleistungen

  • Wenn in der Wirtschaft eine Handlung durchgeführt wird, für die eine andere Person zahlt, dann spricht man dabei von einer Dienstleistung.
  • Im Unterschied zum produzierenden Gewerbe steht kein Produkt als Resultat der Handlung im Mittelpunkt des Geschäftes, sondern die Handlung selbst.
  • Besonders deutlich wird dies zum Beispiel bei Beratungen. Ob eine Beratung stattgefunden hat oder nicht, lässt sich im Anschluss an die Dienstleistung durch Dritte nicht mehr nachvollziehen. Aus diesem Grund ist es für Dienstleister besonders wichtig, alle vereinbarten und durchgeführten Handlungen quittieren zu lassen.
  • Einfacher ist der Fall bei Handwerkern, die eine Dienstleistung mit materiell sichtbarem Ergebnis durchführen. Ein Friseur beispielsweise wird für das Frisieren der Haare bezahlt. Ob er seine Arbeit gut gemacht hat, können Sie an der fertigen Frisur erkennen. Ebenso ist es mit der Leistung einer Reinigungsfachkraft. Die Sauberkeit der gereinigten Räume zeugt von der Dienstleistung, ist aber selbst kein Produkt, das verkauft oder zurückgegeben werden könnte.

Private und öffentliche Dienstleister

  • Öffentliche Dienstleistungen werden per Definition vom Staat organisiert und bezahlt. Hierzu zählen alle Arbeiten, die in Ämtern durchgeführt werden müssen, aber auch die Aufgaben von Lehrkräften oder Polizisten.
  • Öffentliche Dienstleister arbeiten in der Regel kostendeckend, da der Staat als Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen auftritt. Um Steuergelder zu sparen, werden jedoch immer häufiger auch Bezahlungen für die Dienstleistungen aus öffentlicher Hand verlangt.
  • Private Dienstleistungen sind dagegen grundsätzlich gewinnorientiert. Sie sind den Regeln des freien Marktes unterworfen.
  • Jeder private Dienstleister muss neben der gewerblich angebotenen Handlung daher auch die Führung und Organisation eines Unternehmens beherrschen.
  • Des Weiteren ist es natürlich möglich, als privater Dienstleister auch Angestellte zu beschäftigen, die für die Durchführung der Dienstleistungen zuständig sind. So werden zum Beispiel in jedem Supermarkt zahlreiche Kassiererinnen eingestellt, die die Dienstleistung des Handels in Vertretung des Supermarktbetreibers durchführen. Laut Definition sind diese Angestellten dann im Dienstleistungssektor tätig.
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