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Reklamation - Schuhe geben Sie so zurück

Mangelhafte Schuhe können Sie reklamieren.
Mangelhafte Schuhe können Sie reklamieren.
Wer kennt das nicht? Sie gehen einkaufen, sehen günstige Schuhe, freuen sich über dieses Schnäppchen und stellen nach weinigen Wochen fest, dass sich die Sohle löst oder eine Naht aufgeht. Reklamieren Sie die Schuhe. Sie bekommen durch eine Reklamation ganz unproblematisch den Kaufpreis erstattet oder die Ware wird umgetauscht.

Was Sie benötigen:

  • Kaufbeleg
  • mangelhafte Schuhe

Kaufen Sie Schuhe, die einen Mangel haben, sind Sie berechtigt Ihre Schuhe zur Reklamation zu geben und bekommen entweder Ihr Geld erstattet oder die Ware wird umgetauscht oder repariert. 

So geben Sie Ihre Schuhe zur Reklamation

  1. Finden Sie an Ihren Schuhen einen Mangel vor, kann eine Reklamation gerechtfertigt sein, wenn Sie den Kauf beweisen können. Hierzu benötigen Sie eine Quittung oder einen Zeugen, der bezeugen kann, dass Sie die Ware bei dem entsprechenden Händler gekauft haben. Sie können erst dann eine Reklamation fordern, wenn Sie den Kauf beweisen können.
  2. Nehmen Sie die mangelhaften Schuhe mit zu dem Verkäufer. Legen Sie die Quittung vor oder belegen Sie den Kauf auf andere Art. Nun zeigen Sie dem Verkäufer die kaputte Stelle an Ihren Schuhen.
  3. Der Verkäufer hat nun mehrere Möglichkeiten. Das Gesetz gewährt dem Verkäufer grundsätzlich die Neulieferung, das heißt, Sie bekommen stattdessen ein anderes Paar Schuhe. Diese Vorgehensweise wird gerade bei Gütern, die einen geringen Wert haben, praktiziert.
  4. Der Verkäufer kann auch nacherfüllen, das heißt, er muss den Mangel Ihrer Schuhe auf eigenen Kosten nachbessern, indem er den Schuh bei einem Schuster reparieren lässt.
  5. Eine weitere Möglichkeit ist der Rücktritt. Bei dieser Variante bekommen Sie den Kaufpreis erstattet und der Verkäufer erhält die mangelhaften Schuhe zurück. Als Käufer haben Sie immer nur dann einen Anspruch darauf, Ihr Geld zurückzubekommen, wenn der Verkäufer zweimal versucht hat, die Nacherfüllung zu leisten. Dies muss vorher zweimal scheitern, dann können Sie den Rücktritt auswählen.
  6. Zuletzt besteht noch die Möglichkeit der Minderung. Hierbei wird der Kaufpreis gemindert und Sie bekommen die Differenz erstattet. Dies wird häufig bei Dienstleistungen umgesetzt, die einen Mangel vorweisen.
  7. Sie sollten wissen, dass der Verkäufer Ihnen nur einen Gutschein geben darf, wenn Sie dem zugestimmt haben. Fehlt hingegen das Verpackungsmaterial oder ist es beschädigt, ist dies für die Reklamation unwesentlich. Der Verkäufer kann sich nicht auf die fehlende Verpackung berufen.

Viel Erfolg bei der Reklamation Ihrer mangelhaften Schuhe!

helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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