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Rente in Österreich beantragen - das sollten Sie beachten

Die Verbindungsstelle der Rentenversicherung hilft bei der Antragsstellung.
Die Verbindungsstelle der Rentenversicherung hilft bei der Antragsstellung.
Die gesetzliche Rentenversicherung in Österreich hat einige wesentliche Unterschiede zur Deutschen Rentenversicherung. Sie kennt auch Rente wegen Alters sowie Invaliden- und Hinterbliebenenrente. Anspruchsvoraussetzungen und Ansprüche sind jedoch unterschiedlich.

Wenn Sie in Österreich eine gewisse Zeit gearbeitet haben oder wenn Sie sich dort zum Arbeiten länger niederlassen möchten, sollten Sie sich informieren, wie Sie später eine Rente in Österreich beantragen müssen. 

Rente in Österreich - zuständige Verbindungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Für die Planung Ihrer zukünftigen Altersversorgung ist es notwendig, dass Sie Ihre Ansprüche auf eine Rentenleistung aus der österreichischen Rentenversicherung einschätzen.  

  • In Deutschland kümmern sich genau benannte Regionalstellen der Deutschen Rentenversicherung um Renten von Ausländern und Deutschen im Ausland. Das schließt die Vertretung (Antragsbearbeitung, Rentenzahlungen) von Ihnen ein, wenn Sie als Deutscher im Ausland (EU/Österreich, Nicht-EU/USA) leben und in Deutschland Rentenansprüche besitzen.
  • Wenn Sie in der Alpenrepublik in eine Rentenkasse für kurze oder längere Zeit eingezahlt haben, steht Ihnen unter Umständen eine Rente zu. Hier hilft Ihnen die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, die als Verbindungsstelle für Österreich tätig ist. 
  • Bei der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd können Sie Ihre Anträge auf Kontenklärung und Anträge auf Renten stellen. Ihre Rente erhalten Sie später von dem Rentenversicherungsträger (Regionalträger, Deutsche Rentenversicherung Bund, Knappschaft), bei dem Sie Ihren letzten Beitrag gezahlt haben. 

Ansprüche auf eine Rentenleistung frühzeitig feststellen lassen

  • Bei der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd sind Sie in jedem Fall richtig, wenn Sie noch in Deutschland wohnen und Beiträge zur österreichischen Rentenversicherung gezahlt haben oder in Österreich wohnen.  
  • Ein deutscher Rentenversicherungsträger kann Ihre Anträge wegen einer Rente in Österreich nur entgegennehmen und weiterleiten. 
  • Ob Sie und ab wann Sie gegebenenfalls Ansprüche auf eine Rentenleistung aus Österreich haben, wird ausschließlich von den zuständigen österreichischen Rentenversicherungsträgern (Pensionsversicherungsanstalt, die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern oder die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) festgestellt. 
  • Sie müssen sich rechtzeitig um eine Anspruchsfeststellung kümmern. Wollen Sie aus Österreich und Deutschland eine Rente beziehen, reicht eine rechtzeitige Antragstellung an den zuständigen Rentenversicherungsträger aus. 

Österreichische Pensionen erhalten Sie nur auf Antrag. Der Antragstag wird gleichzeitig der sogenannte Pensionsstichtag. Bei zu spät gestellten Anträgen haben Sie entsprechend finanzielle Einbußen.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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