Die Statistiken der Rentenversicherung und des Arbeitsministeriums zeigen seit 2005 eine Zunahme des Anteils der Frührentner an der Gesamtzahl der Neurentner. Die Zahlen verdeutlichen allerdings nicht, wer freiwillig oder gezwungenermaßen vorzeitig die Arbeit quittiert.
Vorruhestand - Rente mit Abschlägen
Gründe für den Eintritt in den Vorruhestand gibt es viele. Viele zwingen Krankheit oder Arbeitslosigkeit zu diesem Schritt. Andere haben sich finanziell gut abgesichert. Ein vorzeitiger Abschied aus dem Arbeitsleben macht ihnen nichts aus.
- Vorruhestand ist neben der Altersteilzeit eine von zwei Möglichkeiten, um vor Erreichen der Regelaltersgrenze Rente zu beziehen. Um in den Vorruhestand gehen zu können, muss man das 63. Lebensjahr und 35 Beitragsjahre erreicht haben.
- Die Rente gibt es nur mit einem Rentenabzug. Pro Monat vorgezogener Altersrente werden etwa 0,3 Prozent abgezogen. Im Schnitt nehmen Frührentner bei einer Rentenzahlung etwa drei Jahre vor dem regulären Rentenbeginn einen Abschlag von rund 100 Euro hin. Je nach Höhe der Bruttorente können die monatlichen Einbußen weit über 200 Euro liegen.
- Wer im Alter vor der Wahl Bezug von Vorruhestand oder Arbeitslosengeld steht, sollte so lange es geht Leistungen vom Arbeitsamt beziehen. Denn Arbeitslosengeld wird bei der späteren Rente mit angerechnet.
Die bisherige Vorruhestandsregelung endete am 31.12.2010. Das Gesetz sieht mittels einer …
Durch Ausgleichszahlung Rentenabzug vermeiden
Werden Altersrenten vorzeitig in Anspruch genommen, hat das eine Rentenminderung zur Folge. Versicherte können dieser Versorgungslücke allerdings wirksam begegnen, indem sie eine Ausgleichszahlung leisten.
- Naturgemäß gibt es am häufigsten Rentenabschläge bei erwerbsgeminderten Neurentnern. Im Gegensatz dazu verzichtet nur rund die Hälfte der Altersrentner freiwillig auf einen Teil der Rente (erwartete Zahlung bei regulärem Rentenbeginn).
- Die teilweise hohen Renteneinbußen lassen sich mit einer Ausgleichszahlung (Betrag zum Ausgleich der Rentenminderung) vermeiden. Zahlen kann diese der Versicherte selbst oder ein Dritter.
- Oft übernehmen Arbeitgeber im Rahmen von Sozialplänen oder Abfindungen die Zahlungen an die Rentenversicherung. Möglich ist der teilweise Ausgleich des Rentenabschlages. Zahlungen können außerdem zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Rentenbezuges erbracht werden. Die abschlagsfreie Rente beginnt dann nach Eingang der Ausgleichszahlung.
- Haben Sie die Ausgleichszahlung geleistet, erhalten Sie von der Rentenversicherung Ihre Altersrente lebenslang ohne Abschläge bzw. Abzüge. Zu berücksichtigen wären noch eventuelle Steuern und die Krankenkassenbeiträge.
Ob sich wegen der tatsächlichen Lebenserwartung eine Ausgleichszahlung rechnet, wird sich in der Zukunft erweisen. Ein dauerhafter Rentenabzug wirkt sich in vielen Fällen negativ auf die Wünsche im Alter aus.
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