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Rentenversicherung kündigen in der Wohlverhaltensphase

Kündigen der Rentenversicherung in der Wohlverhaltensphase
Kündigen der Rentenversicherung in der Wohlverhaltensphase
Wer eine Privatinsolvenz durchläuft, kann in der Wohlverhaltensphase die Rentenversicherung kündigen. Halten Sie sich hierbei an einige relevante Hinweise, schließlich wollen Sie vermeiden, dass Ihre Rentenversicherung in die Insolvenzmasse gerät.

Was Sie benötigen:

  • Private Rentenversicherung
  • Privatinsolvenz

Wer eine private Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann unter Umständen während der Privatinsolvenz, in der Wohlverhaltensphase die Rentenversicherung kündigen, bzw. Zurückkaufen, um an Geld zu kommen.

Rentenversicherung kündigen in der Wohlverhaltensphase

  • Sie können in der Wohlverhaltensphase in der Privatinsolvenz Ihre Rentenversicherung durch Zahlung des Rückkaufbetrages aus der Insolvenzmasse auslösen. Dies führt dazu, dass sie aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben wird.
  • Prüfen Sie nun, ob Ihre Ansprüche gegen die Rentenversicherung vom Insolvenzverwalter freigegeben worden sind oder ob sie noch in das Insolvenzvermögen gehören. Ist dies nicht der Fall, können Sie über die Beträge frei verfügen.
  • Nun schicken Sie Ihrer privaten Rentenversicherung eine Kündigung. Prüfen Sie hierzu die Kündigungsfristen und halten Sie diese ein. Sie können auch bei Ihrer Rentenversicherung nachfragen zu welchem Termin Sie kündigen können.
  • Schicken Sie Ihre Kündigung per Brief ab und bitten Sie in dem Kündigungsschreiben, um eine Eingangsbestätigung und eine Bestätigung des Kündigungstermins.
  • Nun wird Ihnen der Betrag ausgezahlt.
  • Sie sollten unbedingt beachten, dass Sie weniger Rente erhalten, wenn Sie Ihre Rentenversicherung vorzeitig kündigen. Kündigen Sie nun in der Wohlverhaltensphase der Insolvenz, ist dies immer mit Einbußen der Rente verbunden. Sie sollten sich gut überlegen, ob dies für Sie lohnenswert ist.  
  • Kündigen Sie Ihre Rentenversicherung, erhalten Sie einen Zahlungsanspruch und dies wirkt sich auch nicht negativ aus, wenn Sie in der Wohlverhaltensphase sind, wenn Ihr Insolvenzverwalter Ihre Rentenversicherung freigegeben hat.

Wissenswertes über die Wohlverhaltensphase

  • Die Wohlverhaltensphase ist eine Phase im privaten Insolvenzverfahren.
  • Ist Ihre Rentenversicherung vom Insolvenzverwalter freigegeben, so ist diese Freigabe unwiderruflich. Dies ändert sich auch nicht in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz. Sie können demnach nachdem Sie die Rentenversicherung gekündigt haben, frei über das Geld verfügen, auch wenn Sie in der Wohlverhaltensphase der Insolvenz sind.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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