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Riester Rente gekündigt: Steuererklärung - Hinweise

Wer die Riester-Rente gekündigt hat, muss dies in der Steuererklärung angeben.
Wer die Riester-Rente gekündigt hat, muss dies in der Steuererklärung angeben.
Die Riester-Rente ist ein sehr beliebtes Modell, das viele Menschen für Ihre Altersvorsorge nutzen. Wer diesen Vertrag gekündigt hat, muss jedoch wissen, dass er dies in der Steuererklärung angeben muss. Bereits gewährte Steuervorteile, müssen erstattet werden. Aus diesem Grunde, ist die Kündigung immer sehr nachteilig.

Die gekündigte Riester-Rente und Ihre Auswirkungen für die Steuererklärung

Grundsätzlich können Sie mit der Riester-Rente für Ihre Altersvorsorge sparen und erhalten dann die staatlichen Zulagen. Sobald die Altersvorsorge ausgezahlt wird, tritt in voller Höhe die Besteuerung ein.

  • Ist der Vorsorgevertrag vorab gekündigt, sind die Zulagen, die der Staat gewährt hat, zurückzuzahlen. Sie müssen dann einige Wochen warten, bis Sie den Rückzahlungsbescheid bekommen. Ihnen wird immer eine Bearbeitungs- und Rückabwicklungsgebühr abgezogen. So erhalten Sie am Ende nicht einmal die Raten in voller Höhe zurück, die Sie bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlt haben. Sie erhalten dazu ein Formblatt mit Hinweisen für Ihren Lohnsteuerjahresausgleich. Lesen Sie sich dies durch und befolgen Sie die Hinweise.
  • Für die Steuererklärung sollten Sie wissen, dass die Besteuerung erst nach der Einzahlungsperiode erfolgt. Während Sie die Beiträge einzahlen, findet keine Besteuerung statt.
  • In der Einzahlungszeit erhalten Sie auf das Guthaben die staatlichen Zulagen. Diese sind auch ab der Auszahlung zu versteuern. Bei der Veranlagung vom Finanzamt wird kein Unterschied zwischen den Sparanteilen und den Ertragsteilen getroffen.
  • Beachten Sie, dass die Besteuerung nicht vor Ihrem Ruhestand erfolgt. Kündigen Sie den Vertrag vorab, werden die staatlichen Zulagen einbehalten. Die Riesterprodukte unterscheiden sich von der staatlichen Altersvorsorge, da diese vollständig versteuert werden, bei der staatlichen Vorsorge wird hingegen nur der persönliche Ertragsteil in Höhe von 50% mit Steuern belegt.  

Hinweise für die private Rentenvorsorge

Wer die Riester-Rente gekündigt hat, hat sicherlich in der Steuererklärung einige Verluste eingebüßt, da eine Versteuerung des gesamten Guthabens erfolgt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten Vorkehrungen für Ihre private Altersvorsorge zu treffen.

  • Sehr lohnenswert ist es sich eine eigene Immobilie zu kaufen. So können Sie bis zur Amortisierung von den Mieteinnahmen profitieren und im Alter die Miete sparen, wenn Sie Ihr Haus beziehen.
  • Interessant ist es auch die Altersvorsorge durch Investitionen in Fonds umzusetzen. Dies sollten Sie jedoch nur dann tun, wenn Sie auch finanzielle Verluste hinnehmen können und langfristig investieren wollen. Wer nicht mindestens fünf Jahre lang in Fonds investiert, wird Schwierigkeiten haben, Profite zu erzielen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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