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Riestervertrag in Wohn-Riester umwandeln - so geht's

Wohn-Riester steht für eine Altersvorsorge.
Wohn-Riester steht für eine Altersvorsorge.
Wie kann man einen Riestervertrag in Wohn-Riester umwandeln? Da ein Riestervetrag ein wichtiger Baustein für Ihre Altersvorsorge ist, sollten Sie diesen lediglich dann ändern, wenn Sie einen wirtschaftlichen Vorteil dadurch haben.

Die Riester-Rente dient der Altersvorsorge

  • Die Riester-Rente ist mittlerweile ein unverzichtbarer Baustein für Ihre Altersvorsorge, denn in der Regel wird in späteren Jahren Ihre selbst erwirtschaftete Rente nicht reichen. Also sollten Sie grundsätzlich Rücklagen bilden, und die staatlichen Zuschüsse lassen Ihre jährlichen Einzahlungen recht schnell steigern.
  • Da die jährlichen staatlichen Zuschüsse aber auch begrenzt sind, sollten Sie immer den monatlich geforderten Höchstbetrag einzahlen, um die höchstmöglichen staatlichen Zuschläge zu erhalten. Bis zum 31.12.2007 konnten Sie lediglich die reine Riester-Rente ansparen, doch gibt es mittlerweile auch die Möglichkeit der Wohn-Riester, dem Sparplan für Ihre eigene Immobilie.

Sie können in Wohn-Riester umwandeln

  • Seit dem 01.01.2012 jedoch haben Sie die Möglichkeit, Ihre staatlichen Zuschüsse auch in Ihre Baufinanzierung umwandeln zu können. Die einfache Riester-Rente beträgt an jährlichen staatlichen Zuschüssen den Grundbetrag von 154,- Euro sowie aus Zuschlägen von 185,- Euro für jedes Kind. Ist Ihr Kind sogar erst nach 2008 geboren, dann beträgt der Zuschuss immerhin schon 300,- Euro. Damit hat der Staat den Hausbauern oder  -käufern eine Art Hintertür zur weggefallenen Eigenheimzulage geschaffen.
  • Allerdings hat der Staat auch einen Riegel eingebaut, damit die Versicherungsunternehmen keinen Profit aus dieser Regelung in Bezug auf die früheren Rentenverträge schlagen können. Bereits bestehende Verträge müssen inklusive der staatlichen Zulagen mindestens 10.000,- Euro betragen, bevor die Umwandlung erfolgen kann.
  • Mittlerweile kommt von den Verbraucherschützern der Hinweis, dass Sie die Wohn-Riester nicht bei einer Versicherung abschließen sollten, da bei diesen Erträgen in den ersten Jahren Provisionen abgehalten werden. Diese nicht geringen Abzüge könnten Ihnen später bei der Bausumme fehlen.
  • Haben Sie allerdings eine Immobilie vor dem 01.01.2008 gekauft, so kann der Betrag der Riester-Rente erst zum Beginn Ihrer Auszahlungsphase genommen werden. Dann nämlich können Sie entscheiden, ob Sie Ihre Riester-Rente zu 60%, 82% oder sogar 100% in die Baufinanzierung einfließen lassen möchten, und auf diese Weise Ihre Riester-Rente in Wohn-Riester umwandeln wollen.
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