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Rückgabe ohne Kassenbon - das können Sie versuchen

Eine Reklamation ist auch ohne Kassenbon möglich.
Eine Reklamation ist auch ohne Kassenbon möglich.
Sie kennen das bestimmt auch: Sie waren in der Stadt oder im Einkaufszentrum einkaufen oder haben etwas geschenkt bekommen. Doch zu Hause bemerken Sie, dass es sich aufgrund von Fehlern, Flecken etc. um einen Fehlkauf handelt. Der Kassenbon ist jedoch unauffindbar. Doch wie findet die Rückgabe des Artikels ohne Kassenbon statt?

Damit Ihnen in Zukunft die Reklamation Ihrer gekauften Artikel auch ohne Kassenbon gelingt, finden Sie im Folgenden Ihre Rechte und Hinweise zum Vorgehen beim Umtausch.

Rechtliche Grundlagen zur Rückgabe ohne Kassenbon

Grundsätzlich ist es so, dass viele Geschäft, vor allem im Einzelhandel, bei der Rückgabe von fehlerhaften oder defekten Produkten, einen Kassenbon fordern - was grundsätzlich auch Ihr Recht ist.

  • Dennoch ist die Forderung der Geschäfte nicht ganz richtig. Denn Sie müssen keinen Kassenbon vorzeigen, wenn Sie den Zeitpunkt und den Kaufpreis mithilfe eines schriftlichen Beleges, z. B. Ihrer Kreditkartenabrechnung oder eines Kontoauszuges, nachweisen können.
  • Somit ist die Kartenzahlung, vor allem bei preislich hochklassigen Produkten immer zu empfehlen, da Sie den Beleg über den Zeitpunkt und den Kaufpreis so immer nachweisen können.

So können Sie vorgehen

Zunächst sollten Sie sich genau darüber bewusst zu werden, was Sie an Ihrem erworbenem Produkt reklamieren wollen und sich hierfür schlagfertige Argumente zurechtlegen. Es ist immer besser, vorbereitet in ein solches Gespräch zu gehen.

  • Wichtig ist zunächst, dass Sie versuchen dem Kassenpersonal freundlich gegenüberzutreten, egal wie sehr Sie sich auch über Ihren Fehlkauf oder die defekte Ware ärgern.
  • Sprechen Sie das Kassenpersonal freundlich an und informieren Sie es über Ihr Anliegen. Das Kassenpersonal wird dann nach den Gründen für Ihre Reklamation fragen.
  • Begründen Sie Ihre Reklamation erst, wenn Sie auch danach gefragt werden, denn in einigen Geschäften ist es durchaus üblich, den Rückgabegrund nicht zu hinterfragen.
  • Falls Sie jedoch nach dem Rückgabegrund gefragt werden, weisen Sie sachlich auf den Fehler oder den Defekt hin. Wichtig ist aber auch, dass Sie deutlich machen, wie verärgert und enttäuscht Sie sind.
  • Dass Sie keinen Kassenbon haben, spielt - wie bereits oben beschrieben - eigentlich keine Rolle, da es rechtlich, bei einer begründeten Rückgabe, kein Muss ist, den Kassenbon vorlegen zu können, wenn Sie Ihren Kauf durch einen anderen Nachweis belegen können.
  • Falls das Kassenpersonal jedoch auf einem Kassenbon besteht, weisen Sie es freundlich auf Ihre Rechte als Käufer hin.
  • Wichtig ist bei der Reklamation immer der freundliche Umgang.

Wenn Sie alle Schritte beachten, wird die Rückgabe auch ohne Kassenbon erfolgreich verlaufen.

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