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Rücktritt vom Kaufvertrag nach dem Autokauf - so geht's

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Käufer eines Autos vom Kaufvertrag zurücktreten.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Käufer eines Autos vom Kaufvertrag zurücktreten.
Sind sich Käufer und Verkäufer bei einem Autokauf einig, kommt ein Kaufvertrag zustande. Stellen sich nach dem Kauf jedoch Mängel am Auto heraus, kann der Käufer von seinem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

Privater Autokauf - Wissenswertes zum Rücktrittsrecht

  • In der Regel schließt der Verkäufer bei einem privaten Autoverkauf das Rücktrittsrecht im Vertrag aus. Dazu hat er gesetzlich gesehen auch ein Recht.
  • Wenn Sie privat ein Auto erwerben, heißt es meist "gekauft, wie gesehen". Sie haben das Auto also geprüft und Probe gefahren. Möchten Sie das Auto nach dem Kauf plötzlich nicht mehr fahren, weil es Ihnen zum Beispiel nicht gefällt, haben Sie generell keinen Rücktrittsanspruch.
  • Solch ein Anspruch kommt beispielsweise nur dann in Betracht, wenn Ihnen der Verkäufer bestimmte Eigenschaften des Autos vorenthalten oder Sie arglistig getäuscht hat. Allerdings müssen Sie dies beweisen können. Nehmen Sie daher am besten einen Zeugen zum Autokauf mit.
  • Versichert Ihnen zum Beispiel der Verkäufer, dass das Auto unfallfrei ist, können Sie im Nachhinein vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn sich herausstellt, dass das Auto einen Unfallschaden hat.
  • Sie können vom Rücktrittsrecht auch dann Gebrauch machen, wenn das Auto einen Mangel aufweist, den der Verkäufer Ihnen bei der Besichtigung arglistig verschweigt.

Kaufvertrag - so erklären Sie den Rücktritt

  1. Wenn Sie nach dem Autokauf einen Mangel feststellen, den Ihnen der Verkäufer verschwiegen hat, informieren Sie diesen umgehend. Bevor Sie nämlich Ihr Recht auf Rücktritt in Anspruch nehmen können, hat der Verkäufer die Möglichkeit, den Mangel zu beheben oder Ihnen einen gleichwertigen Ersatz zu liefern.
  2. Weigert sich der Verkäufer oder ist eine Nachbesserung bzw. ein Ersatz nicht möglich, können Sie entweder den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.
  3. Beachten Sie allerdings, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen unerheblicher Mängel wie kleine Kratzer oder Beulen ausgeschlossen ist. Diese Mängel dürfen die Fahrtauglichkeit des Autos jedoch nicht beeinflussen.
  4. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist für Sie also nur bei wesentlichen Mängeln möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkäufer den Mangel nicht kannte oder verschuldet hat.
  5. Wenn Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, muss Ihnen der Verkäufer den vollen Kaufpreis erstatten und Ihnen auch die Dinge erstatten, die Sie in Bezug auf das Auto kauften (z. B. neue Reifen).

Tipp: Wenn Sie ganz sicher gehen möchten, können Sie sich beim Autokauf bestimmte Eigenschaften im Kaufvertrag bestätigen lassen. Weil damit jedoch die wenigsten Privatverkäufer einverstanden sind, sollten Sie im Zweifel auf einen privaten Autokauf verzichten.

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