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Sachbeschädigung am Auto festgestellt - so sollten Sie vorgehen

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Von Vandalen zerstochene Autoreifen zahlt nur die Vollkasko.
Von Vandalen zerstochene Autoreifen zahlt nur die Vollkasko.
Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind, was angesichts des großen Angebotes an Autoversicherungen durchaus glaubhaft ist. Den meisten Fahrzeugbesitzern ist bewusst, dass sich Unfälle mit dem Pkw nicht absolut ausschließen lassen. Unverständlich ist ihnen allerdings, wenn Randalierer in Nacht abgestellte Fahrzeuge absichtlich beschädigen. Was können Sie tun, wenn Sie eine Sachbeschädigung feststellen? Wer kommt für den Schaden auf?

Wer seinem Auto eine Garage bieten kann, darf sich relativ sicher fühlen, es am nächsten Morgen unbeschädigt vorzufinden. Ein Fahrzeugdiebstahl lässt sich damit auch nicht zu 100 Prozent verhindern. Doch wenigstens bleibt man von Vandalismusschäden verschont.

Auto gegen Wetterereignisse, Diebstahl und Vandalismus absichern

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nachts am Straßenrand abstellen, lauern mehrere Gefahren. Beschädigt werden kann Ihr Auto beispielsweise durch vorbeifahrende Fahrzeuge, Wetterereignisse oder Vandalismus. 

  • Auch Diebe sorgen nicht selten für ein böses Erwachen am nächsten Morgen. Diese Situation kann übrigens auch an einem Ort abseits von Zuhause auftreten, wenn Ihnen keine Garage zur sicheren Unterstellung zur Verfügung steht.
  • Autoversicherer bieten Ihnen unterschiedliche Produkte zur Absicherung bestimmter Risiken an. Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, um den Unfallverursacher und schuldlose Dritte vor Unfallfolgen zu schützen.
  • Ihr Fahrzeug ist bei einem von Ihnen verursachten Unfall nicht in die Absicherung eingeschlossen. Dazu benötigen Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Die Unterschiede in der Risikoabsicherung zwischen beiden sollten Sie kennen. Denn gegen die Folgen einer Sachbeschädigung schützt nur eine der Versicherungen.

Sachbeschädigung bei Vollkaskoversicherung abgedeckt

  • Vandalismusschäden am Auto deckt lediglich eine Vollkaskoversicherung ab. Kommt es beispielsweise lediglich zu einem Diebstahlsversuch, bei dem mutwillig eine Sachbeschädigung herbeigeführt wird, kommt die Teilkaskoversicherung dafür nicht auf.
  • Teilkasko wird Ihnen einen Teilschaden ersetzen. Das betrifft jene Schäden, welche beim versuchten Diebstahl entstanden sind. Hat der Täter aus Wut über den erfolglosen Fahrzeugklau zusätzliche Beschädigungen verursacht, zahlt Ihnen das nur die Vollkaskoversicherung.
  • Ein wesentlicher Unterschied zwischen Voll- und Teilkaskoversicherung ist, dass in den Teilkaskovorschriften ausdrücklich jegliche Vandalismusschäden von der Deckung ausgenommen sind.

Was tun bei Vandalismusschäden?

  • Melden Sie das der zuständigen Polizeibehörde. Lassen Sie alle Spuren sichern. Erstatten Sie Anzeige gegen unbekannt. Kontaktieren Sie anschließend Ihre Versicherung.
  • Stellt die Polizei einen verursachten Diebstahl fest, ist die Teilkaskoversicherung dafür zuständig. Bei reinen Vandalismusschäden ist das die Vollkasko.
  • Besitzen Sie keine Kaskoversicherung, müssen Sie sich beispielsweise bei zerstochenen Reifen oder geklautem Nummernschild auf eigene Kosten um die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft beziehungsweise Verkehrstauglichkeit kümmern.

Unfallfahrzeuge und ähnliches dürfen Sie nicht für längere Zeit auf öffentlichen Straßen abstellen. Der Straßenrand gehört dabei dazu.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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