Alle Kategorien
Suche

Sachbeschädigung zur Anzeige bringen - so gehen Sie vor

Schön, aber nicht überall erwünscht.
Schön, aber nicht überall erwünscht. © Gerd Altmann / Pixelio
Hat Ihnen letzte Nacht jemand eine Beule in Ihr Auto getreten oder die Hauswand mit Graffiti verschönert, liegt eine Sachbeschädigung vor. Sie wird nur auf Anzeige verfolgt. Bringen Sie Ihr Anliegen mit der richtigen Formulierung an der richtigen Stelle vor.

Was Sie benötigen:

  • Tatbeschreibung

Der Respekt vor fremdem Eigentum nimmt stetig ab. Sachbeschädigungen scheinen an der Tagesordnung zu sein. Wenn Sie selbst betroffen sind, sollten Sie sich wehren und keinesfalls resignieren. Damit Sie Ihre Anzeige richtig formulieren, müssen Sie den Begriff der Sachbeschädigung, so wie ihn das Strafgesetzbuch beschreibt, verstehen.

Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt

  • Der Tatbestand der Sachbeschädigung ist in §§ 303 ff StGB in verschiedenen Varianten geregelt. Allgemein liegt eine Sachbeschädigung vor, wenn eine andere Person, also der Täter, eine fremde Sache, also die Ihre, beschädigt oder zerstört. Hat der Täter eine Beule in Ihr Auto getreten, liegt genau dieser Fall vor. Der Täter muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe rechnen.
  • Da das Unwesen der Graffiti zugenommen hat, wird neuerdings auch eine Sachbeschädigung angenommen, wenn der Täter das Erscheinungsbild einer fremden Sache, also beispielsweise das Besprühen Ihrer Hauswand oder Ihres Autos mit Farbe, erheblich und dauerhaft verändert. Den Einwand, es handele sich um Kunst, brauchen Sie nicht gelten zu lassen.

Strafverfolgung erfolgt nur auf Anzeige hin

  • Beachten Sie, dass diese Fälle der Sachbeschädigung nur auf Ihren Antrag als Opfer verfolgt werden. Nur dann kann die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten. Die Strafverfolgung erfolgt nur ausnahmsweise von Amts wegen, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung geboten erscheint. Dies kann dann der Fall sein, wenn ein Täter ständig in Erscheinung tritt und viele Schadensfälle zu verantworten hat.
  • Sie müssen neben der eigentlichen Anzeige auch Ihren Wunsch zum Ausdruck bringen, dass der Täter bestraft werden soll. Stellen Sie also ausdrücklich einen Strafantrag. Überschreiben Sie Ihren Text mit Strafanzeige und Strafantrag.
  • Sie sollten Ihre Anzeige vorbereiten. Je detaillierter Sie den Vorgang schildern, umso eher werden Staatsanwaltschaft und Polizei bereit sein, Ihr Anliegen zu verfolgen. 

Sachverhalt so genau als möglich beschreiben

  • Dazu sollten Sie den Schaden aus unterschiedlicher Perspektive fotografieren.
  • Beschreiben Sie genau, was wann und wo geschehen ist. Tatzeitpunkt und Tatort sind wichtig. Wissen Sie nicht genau den Tatzeitpunkt, versuchen Sie diesen einzugrenzen. Dies ist wichtig, damit die Polizei eventuell Zeugen nach verdächtigen Wahrnehmungen befragen kann.
  • Benennen Sie nach Möglichkeit Zeugen für die Sachbeschädigung.
  • Im Idealfall können Sie Angaben zur Person des Täters machen.
  • Sprechen Sie immer nur vom Verdacht einer Straftat. Falls Sie die falsche Person der Täterschaft bezichtigen, riskieren Sie, sich einer falschen Verdächtigung oder Beleidigung auszusetzen.

Wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle

  • Richten Sie Ihre Strafanzeige an die nächste örtliche Polizeidienststelle oder sprechen Sie dort persönlich vor. Die Polizei wird auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft dann ein förmliches Ermittlungsverfahren einleiten.
  • Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn keine Aussicht besteht, den Täter zu ermitteln.
  • Wurde ein Täter ermittelt, können Sie ihn zivilrechtlich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: