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Samstags Baulärm - das können Sie gegen Lärmbelästigung tun

Baustellen verursachen auch samstags Lärm.
Baustellen verursachen auch samstags Lärm.
Wer kennt das nicht? Da möchte man gerne mal samstags ausschlafen, doch früh morgens wird der Schlaf durch lauten Baulärm unsanft beendet. Es wird gebohrt, gehämmert oder gesägt. Die Nerven liegen blank, das Wochenende ist dahin und viele fragen sich zurecht: "Muss das sein?" Hier ein paar Anregungen, wie Sie sich bei Baulärm am Samstag richtig verhalten.

Samstags Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in einem Miethaus

  • Sollen Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in Miethaus anfallen, muss der Vermieter dies 3 Monate vorher ankündigen, damit sich die Mieter darauf einstellen können. 
  • Sollte das Wohnen durch Schmutz und Baulärm erheblich beeinträchtigt sein, dürfen Mieter ihre Miete mindern. Dies sollten Sie aber vorher schriftlich ankündigen und Ihr genaues Anliegen schildern. 
  • Es ist hierbei allerdings immer ratsam einen Mieterschutzbund um Rat zu fragen, dort sitzen Anwälte, die sich damit genau auskennen. Lärm müssen Sie allerdings von 7 - 20 Uhr dulden, denn ein Samstag gilt als Werktag und Handwerker können sich aufgrund ihrer Arbeitszeiten auch nicht an die vorgegebene Mittagsruhe halten (13 - 15 Uhr). 
  • Sollten allerdings Mieter oder Vermieter diverse Arbeiten durchführen, kann man von ihnen die Einhaltung der Mittagszeit verlangen.

Baulärm durch Großbaustelle vor der Tür oder auf der Straße

  • Eine Großbaustelle vor der Haustür oder eine aufgerissene Straße ist nicht gerade der Traum eines jeden. Doch leider sind diese Arbeiten meist unumgänglich. 
  • Haben Sie aber monatelang erheblichen Baulärm, können aufgrund des Schmutzes nicht Ihr Fenster öffnen oder den Balkon nicht benutzen, dann haben Sie auch hier das Recht auf Mietminderung, auch wenn der Vermieter nichts dafür kann. 
  • Doch auch hier gilt, Abbruch- oder Bauarbeiten dürfen samstags von 7 - 20 Uhr stattfinden. Es wäre hier nicht vertretbar, wenn die Baustelle von 13 - 15 Uhr schließen müsste. Halten Sie sich einfach vor Augen, das jede Bauarbeit auch mal vorbei ist, und je zügiger die Bauarbeiter ihre Arbeit verrichten können, desto schneller sind sie auch fertig.

Mietervereine sind heutzutage wirklich sehr zu empfehlen, sie stehen einem stets mit Rat und Tat zur Seite. Sie geben Ihnen Rechtsbeistand oder setzen Beschwerdebriefe auf. Sie schonen damit Ihre Nerven und sind immer auf der richtigen Seite. Sollte der Lärm Ihnen aber wirklich den letzten Nerv rauben und sollten auch Ohrstöpsel nicht mehr helfen, hilft nur die Flucht zu Freunden oder Bekannten. Machen Sie sich einfach klar, dass jede Baustelle auch wieder verschwindet, auch wenn es manchmal schwerfällt!

Mietminderung bei Baulärm

  • Halten Sie Rücksprache mit Ihrem Vermieter. Bei erheblichem Baulärm in Ihrer Nachbarschaft sind Sie berechtigt, die Miete zu mindern. Diese Berechtigung besteht übrigens ungeachtet dessen, ob Ihr Vermieter gegen den Störer angehen kann.
  • Ihr Vermieter wird bestimmt nicht begeistert sein, wenn Sie die Miete mindern wollen. Schildern Sie ihm die Situation, erwähnen Sie, dass Sie von lautem Baulärm am Wochenende gestört werden. Bestenfalls haben Sie sich notiert, in welchen Zeitfenstern der Baulärm zu hören ist. Falls Ihr Vermieter die Minderung verhindern möchte, indem er sagt, Sie hätten bei Einzug erkennen müssen, dass gebaut werde, so halten Sie ihm entgegen, dass Sie keine Nachforschungspflicht haben. Als Mieter müssen Sie nicht den Bebauungsplan kennen, bevor Sie eine Wohnung beziehen.
  • War die Baustelle schon da, als Sie in die Wohnung eingezogen sind, müssen Sie keinen erheblichen, sondern nur den üblichen Baulärm akzeptieren. Üblich ist es übrigens nicht, dass Sie abends und am Wochenende dem Lärm ausgesetzt sind. Aus diesem Grunde sind Sie minderungsberechtigt.
  • Nach Rücksprache mit dem Vermieter informieren Sie sich, wie viel Sie von der Kaltmiete mindern dürfen. Bestenfalls haben Sie die Höhe schon mit Ihrem Vermieter abgesprochen. Falls nicht, können Sie sich an der aktuellen Rechtsprechung orientieren oder den Mieterschutzbund fragen.
  • Bei einer berechtigten Minderung trifft den Vermieter die Pflicht, rechtliche Schritte gegen den Störer einzuleiten. Sind diese Bemühungen aussichtslos, hat Ihr Vermieter einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch gegen den Eigentümer des Baugrundstücks und kann diesen durchsetzen. Dieser Anspruch besteht nur, wenn die ortsübliche Benutzung und der Ertrag des Grundstücks über das zumutbare Maß hinaus gestört werden.

Wenn Sie selber Baulärm verursachen

  • Wenn Sie wissen, dass sich bei Ihnen Baulärm am Wochenende in der nächsten Zeit nicht vermeiden lassen wird, sollten Sie Ihre Nachbarn darüber informieren. Sie können persönlich bei allen direkten Nachbarn klingeln oder ihnen alternativ einen netten Brief einwerfen. Auch die Hausverwaltung sollte über Ihre Umbaumaßnahmen informiert werden.
  • Baulärm am Samstag ist grundsätzlich kein Problem. An einem Sonntag oder Feiertag sollten Sie diesen aber unbedingt vermeiden, da Sie sonst mit dem Gesetz in Konflikt kommen können.
  • Samstags haben Sie die Möglichkeit, Ihre Arbeit um 8 Uhr in der Früh zu beginnen, müssen aber wiederum die Mittagsruhe beachten. Bis spätestens 22 Uhr können Sie Ihre Arbeit ausdehnen, wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung besitzen. Sie sollten ab 20 Uhr die Lautstärke erheblich senken, sodass Zimmerlautstärke erreicht wird.
  • Wenn es möglich ist, entscheiden Sie sich dafür, die lautesten Arbeiten gleich in der Früh durchzuführen, damit Sie mittags und abends niemanden stören oder verärgern.
  • Sollte es einmal nicht zu vermeiden sein, dass sich die Arbeiten länger hinziehen und sich auch über Ruhezeiten und -tage erstrecken, müssen Sie sich dafür vorher eine Genehmigung vom für Sie regional zuständigen Bauamt holen. Zusätzlich sollten Sie alle Nachbarn darüber in Kenntnis setzen, damit diese die Möglichkeit haben, an diesem Wochenende nicht zu Hause zu sein.

Weitere Autoren: Britta Jones, Annemarie Kremser

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