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Scheidung ohne Anwalt einreichen - das müssen Sie beachten

Ganz ohne Anwalt geht's nicht.
Ganz ohne Anwalt geht's nicht.
Eine Scheidung ist ein sehr teuer. Deshalb ist es schön wenn Sie da wenigstens an Anwaltskosten sparen können. Ganz ohne Anwalt geht es nicht, wenn Sie eine Scheidung einreichen wollen, aber wenigstens mit "weniger Anwalt".

Ganz ohne Anwalt können Sie keine Scheidung einreichen

Bei einem Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang. Nur ein Rechtsanwalt kann einen Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Das schreibt das Gesetz vor.

  • Die Ehepartner können sich nicht "zusammen einen Anwalt" nehmen. Es ist lediglich möglich, dass  der eine Ehepartner im Scheidungsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten wird und der andere nicht. Dies hat etwas damit zu tun, dass ein Anwalt nicht gegen seine eigenen Mandanten arbeiten darf. Wenn aber die Ehepartner über etwas streiten, muss der betreffende Anwalt zwangsläufig gegen den einen und für den anderen Ehepartner - seinen Mandanten - arbeiten.
  • In der Praxis wird es so sein, dass die Ehepartner gemeinsam mit dem Rechtsanwalt alle Fragen bezüglich des Scheidungsverfahrens klären können. Wenn das Ehepaar der Meinung ist, nur einen Anwalt zu brauchen, zeugt dies ja davon, dass keine Streitpunkte zu klären sind.
  • Den Scheidungsantrag kann nur der Ehepartner einreichen, der einen Anwalt beauftragt hat - genau genommen muss sein Anwalt dies tun. Der Ehepartner ohne Anwalt kann den Scheidungsantrag lediglich annehmen, darf aber selbst keinen Scheidungsantrag stellen. Denn genau dafür herrscht immer Anwaltszwang.

Wann jeder einen eigenen Anwalt haben sollte

Wenn klar ist, dass es über bestimmte Sachverhalte zum Streit kommen wird, sollte sich von vornherein jeder Ehepartner einen Anwalt nehmen. Über die Kosten braucht man sich erst einmal keine Gedanken machen.

  • Anwaltshonorare sind nicht davon abhängig, wie viel ein Rechtsanwalt tut oder wie viele Briefe er schreibt, sondern einzig vom "Streitwert" - was also die Dinge Wert sind, um die sich die Ehepartner streiten. Lässt sich ein Wert nicht bestimmen - z. B. bei Sorgerechtsstreitigkeiten - wird dieser im Zweifelsfall vom Gericht bestimmt.
  • Die Ehepartner können für das Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen. Dies soll sicherstellen, dass jeder Scheidungswillige die Möglichkeit hat, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Sonst kann so ein Scheidungsverfahren schnell unfair werden.
  • Die Prozesskostenhilfe deckt die Kosten des Scheidungsverfahrens ab. Je nach Einkommen ist die Prozesskostenhilfe gar nicht oder in Raten zurückzuzahlen.
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