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Schenkungsvertrag für ein Auto - darauf sollten Sie achten

Ein Auto ist mehr als ein Geschenk.
Ein Auto ist mehr als ein Geschenk.
Schenken ist einfach. Schenken Sie ein Auto, sollten Sie die beschenkte Person in einem Schenkungsvertrag auf ihre Pflichten hinweisen und Ihre eigene Verantwortung ausschließen.

Wohl dem, der schenkt und dazu in der Lage ist. Schenken Sie Ihrem Enkel zum 18. Geburtstag ein Auto oder das bisher von Ihnen selbst gefahrene Auto, sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit einen Schenkungsvertrag, zumindest in kurzer Fassung, aufsetzen.

Ein Auto bedeutet Verantwortung

  • Wer ein Auto besitzt und erst recht, wer damit fährt, hat eine große Verantwortung. Junge Menschen sind sich dessen im Überschwang ihrer Lebensfreude nicht unbedingt bewusst.
  • Ist das Fahrzeug bislang auf Ihren Namen zugelassen, melden Sie das Auto idealerweise um. Als Halter riskieren Sie, im Schadensfall vom Unfallgegner mit in die Verantwortung genommen und vor Gericht verklagt zu werden.
  • Andererseits können Sie das Fahrzeug, wenn es auf Ihren Namen zugelassen ist, unter Umständen wesentlich günstiger versichern, als wenn es auf eine beschenkte Person im jugendlichen Alter zugelassen wird. Letztlich ist es Ihre persönliche Entscheidung, was Sie selbst verantworten möchten. Haben Sie zum Beschenkten keine direkte persönliche Beziehung, müssen Sie auf eine Ummeldung drängen, zumal die Kfz-Zulassungsstelle auch darauf bestehen wird.
  • Klären Sie, dass das Auto auch in Zukunft ordnungsgemäß versichert ist. Sind Sie selbst Versicherungsnehmer, müssen Sie die Versicherung informieren, dass Sie das Fahrzeug verschenkt haben. Andernfalls muss der Beschenkte den Versicherungsvertrag übernehmen, kann aber auch ein außerordentliches Kündigungsrecht ausüben und sich anschließend selbst versichern.
  • Stellen Sie sicher, dass der Beschenkte in der Lage ist, auch die Unterhaltskosten für das Fahrzeug aufzubringen und sich nicht dadurch verschuldet.
  • Zählen Sie in einem Schenkungsvertrag diese Aspekte auf. Lassen Sie sich den Schenkungsvertrag von der beschenkten Person unterzeichnen.

Schenkungsvertrag mit Vorbehalten versehen

  • Sie sollten wissen, dass Sie den Schenkungsvertrag zu seiner Wirksamkeit eigentlich notariell beurkunden müssten (§ 518 BGB). Wenn Sie das Auto aber übergeben haben, wird dieser Mangel geheilt und der Schenkungsvertrag wird wirksam.
  • Unter Umständen empfiehlt sich auch eine Regelung, dass Sie sich vorbehalten, das Auto zurückzufordern, falls Sie wegen Krankheit, Gebrechlichkeit oder Pflegebedürftigkeit finanziell bedürftig werden.
  • Wenn Sie selbst dann kein Auto mehr besitzen, können Sie den Schenkungsvertrag auch mit der Auflage verbinden, dass Sie der Beschenkte bei Bedarf befördern muss.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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