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Schlüssel verloren: bei der Haftpflicht auf Besonderheiten achten

Versichern Sie den Verlust des Schlüssel gesondert.
Versichern Sie den Verlust des Schlüssel gesondert.
Bei dem Verlust eines Schlüssels greift nicht immer die Haftpflichtversicherung. Hierfür ist es nicht nur notwendig, abzuklären, ob dies im Versicherungsschutz enthalten ist, sondern es kommt auch darauf an, welcher Schlüssel verloren wurde. Gegebenenfalls muss eine gesonderte Versicherung hierfür abgeschlossen werden.

Wie bei allen Versicherungsschäden ist auch bei der Haftpflichtversicherung ein verlorener Schlüssel nicht immer das Gleiche. Zunächst müssen Sie zwischen einem "privaten Schlüssel" (wie etwa ein Wohnungsschlüssel), einem "öffentlichen Schlüssel" (wie etwa der Schlüssel für Ihre Arbeit) und einem Haustürschlüssel unterscheiden. Nicht immer greift Ihre private Haftpflichtversicherung beim Verlust, daher ist es wichtig, dies im Einzelfall abzuklären.

Kostenübernahme bei Verlust - Abklärung bei der Haftpflichtversicherung

  • Ob Ihre private Haftpflicht den Schaden, welcher durch einen verlorenen Schlüssel entsteht, übernimmt, können Sie bei Ihrem Anbieter direkt erfragen oder, wenn dies inbegriffen ist, in den Versicherungsunterlagen nachlesen.
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind, es aber notwendig ist, dass dies im Bedarfsfall übernommen wird, sollten Sie direkt nachfragen und gegebenenfalls eine "Schlüsselversicherung" gesondert mit in den Vertrag integrieren.
  • Beachten Sie allerdings, dass Ihre private Haftpflicht nur dann den Schaden übernimmt, wenn es sich um eigene oder fremde Wohnungsschlüssel handelt und diese nicht zu Ihrer Arbeitsstätte oder dem Betrieb gehören. 
  • Wichtig ist auch, dass Sie die Höhe der Versicherungssumme abklären, da besonders bei Mehrparteienhäusern Schließanlagen verwendet werden und diese nicht gerade billig sind. Sie sollten sich umfassend beraten lassen und Ihrem Versicherungsvertreter darlegen, welche Schlüssel Sie besitzen beziehungsweise welche abgesichert werden sollen, um die Deckungssumme gegebenenfalls anpassen zu können.
  • Für Schlüssel, welche Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, vor Verlust abzusichern, müssen Sie eine gesonderte Versicherung abschließen. Oftmals bietet aber auch der Arbeitgeber eine solche Versicherung an. Hier sollten Sie gezielt danach fragen.

Meldung bei verlorenem Schlüssel abgeben

  • Sollten Sie Ihren Schlüssel einmal verloren haben, so müssen Sie dies umgehend der Versicherung melden. Handelt es sich um einen privaten Schlüssel, also zum Beispiel Ihren Wohnungsschlüssel, so reicht eine Meldung mit Datum, Uhrzeit und Ort und gegebenenfalls einem Kostenvoranschlag für einen neuen Schlüssel oder den Austausch des Schlosses, falls dies notwendig ist.
  • Haben Sie hingegen den Schlüssel Ihres Betriebes verloren oder den Haustürschlüssel vom Wohnhaus, so sollten Sie neben Ihrer Versicherung auch Ihren Vermieter beziehungsweise Ihren Arbeitgeber darüber umgehend informieren, um weiteren Schaden abzuwenden.
  • Einen Schlüssel zu verlieren oder einfach nur zu verlegen, kann jedem passieren. Sie sollten sich also nicht davor scheuen, die betreffenden Personen umgehend darüber zu informieren. Der Schaden wird, sofern versichert, von Ihrer Haftpflicht beziehungsweise der entsprechenden Versicherung übernommen. Meist können Sie auch eine Abtrittserklärung unterschreiben. Hier rechnet die beauftragte Firma (welche gegebenenfalls das Schloss austauscht) direkt mit Ihrer Versicherung ab, sodass Sie keinen weiteren Aufwand haben.
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