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Sehhilfen von der Krankenkasse erstattet bekommen

Wieder lesen können - mit einer Brille.
Wieder lesen können - mit einer Brille.
Ein leidiges Thema ist gerne die Brille. Die Sehhilfen werden nicht nur zum Lesen gebraucht, meist auch für den Computer und für die Fehlsichtigkeit im Alter. Sie haben die Möglichkeit, einen Zuschuss von der Krankenkasse zu bekommen. Das ist recht einfach.

Was Sie benötigen:

  • Augenarzt
  • Optiker
  • Rezept

So klappt's mit den Sehhilfen von der Krankenkasse

  • Strengt Sie das Lesen schon nach kurzer Zeit an oder wird das Sehen in der Ferne etwas schwierig?
  • Dann sollten Sie entweder beim Optiker die Sehfähigkeit überprüfen lassen oder zu einem Augenarzt gehen.
  • Wenn der Augenarzt eine Fehlsichtigkeit feststellt, benötigen Sie für den Zuschuss für die Sehhilfen von Ihrer Krankenkasse eine Sehhilfenverordnung (Rezept). Der Augenarzt leitet ebenfalls die Verordnung an Ihre Krankenkasse weiter. Der Optiker kann diese Verordnung nicht ausstellen.
  • Die Krankenkasse zahlt leider nicht bei jeder Fehlsichtigkeit die Brillengläser. Das Gestell wird von keiner Krankenkasse bezuschusst.
  • Der Augenarzt rechnet nur direkt mit der Krankenkasse ab, wenn er eine entsprechende Diagnose gestellt hat.
  • Meist ist das der Fall, wenn die Augen schwer beeinträchtigt sind und Sehhilfen medizinisch notwendig sind.
  • Was heißt schwere Sehbeeinträchtigung? Wenn das gesunde Auge trotz der Sehhilfen nicht mehr als 30 Prozent Leistung bringt. Das heißt, dass Sie ohne beispielsweise eine Leselupe schlecht sehen können.
  • Wenn Sie Kinder unter 18 Jahren haben, können die Brillengläser auch direkt beim Augenoptiker gekauft werden. Alle über 18 Jahre müssen zu einem Augenarzt für die entsprechende Sehhilfenverordnung.
  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten in Höhe der vereinbarten Festbeträge. Im Gesetz ist geregelt, dass Krankenkassen grundsätzlich keine Brillengestelle oder auch Kontaktlinsen-Pflegemittel bezuschussen.
  • Sie können sich bei Ihrer Krankenkasse informieren, wie hoch der vereinbarte Festbetrag ist.
  • Die Krankenkassen dürfen sich nicht an den Kosten für Sehhilfen am Arbeitsplatz beteiligen. Für diesen Fall können Sie sich aber an Ihren Arbeitgeber wenden.
  • Leider ist aufgrund von einigen Veränderungen des Gesundheitsreformgesetzes eine Bezuschussung für Sehhilfen nur noch bei Kindern, Jugendlichen und behinderten Menschen möglich.
  • Der Zuschuss für eine Sehhilfe für kleinere Veränderungen der Fehlsichtigkeit fällt schon seit 2004 weg.
  • Falls Sie eine private Krankenversicherung haben, können Sie die Sehhilfenverordnung dort einreichen. Je nachdem welchen Tarif Sie haben, erhalten Sie einen Zuschuss des vereinbarten Festbetrages.
  • Mit der Sehhilfenverordnung gehen Sie zu einem Optiker und suchen sich eine Brille aus. Reichen Sie die Rechnung mit der Verordnung an die Krankenkasse weiter.
  • Wenn Sie nur eine kleine Schwäche bei der Entfernung beispielsweise für das Lesen haben, gibt es auch mittlerweile gute preiswerte Brillen in Ihrem entsprechenden Dioptrinwert.
helpster.de Autor:in
Iris Gödecker
Iris GödeckerIris ist in Westfalen geboren und hat lange im Gesundheitswesen gearbeitet. Heute ist sie als freie Autorin und ehrenamtlich in der Trauerhilfe tätig. Somit eine Expertin für die Kategorie Medizin und Familie.
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