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Seit wann gibt es Kindergeld vom Staat?

Sie machen Freude, kosten aber auch eine Menge Geld.
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Kindergeld erleichtert zumindest etwas die anspruchsvolle Aufgabe, die Bedürfnisse der Kinder zu erfüllen. Diese Unterstützung ist heute zwar selbstverständlich, aber das war nicht immer so. Seit wann gibt es also schon die finanzielle Unterstützung, mit der der Staat die Leistung der Eltern anerkennt?

Deswegen gibt es Kindergeld vom Staat

Kindergeld ist eine Leistung, die der Familienförderung dienen soll.

  • Bereits seit seinen Anfängen war der Grundgedanke dieser Zahlungen, dass Familien durch Kinder zusätzlich belastet werden. Diese Belastungen können zunächst nicht durch die Arbeitskraft der Kinder aufgefangen werden. Der Staat hat also Kindergeld in unterschiedlicher Höhe und Regelmäßigkeit gezahlt, um die Familien zu fördern.
  • Der Nachwuchs stellt die Steuerzahler der Zukunft. Bis es so weit ist, liegt die Belastung zunächst für viele Jahre bei den Eltern. Der Staat, der von seinen jungen Bürgern irgendwann profitieren wird, gibt wenigstens einen kleinen Teil der bis dahin entstehenden Kosten dazu.
  • Empfänger sind zunächst die Eltern des Kindes oder andere, diesen gleichgestellte Personen, bei denen das Kind lebt. Es gibt eine Reihe von Gerichtsentscheidungen, die sich mit Sonderfällen befassen. Vermisste Kinder oder Kinder, die sich im Ausland aufhalten, gehören dazu.
  • Gezahlt wird Kindergeld mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, oft aber auch darüber hinaus. Abhängig vom Einkommen der Eltern oder des Kindes ist die Leistung nicht. Wann die Zahlung tatsächlich endet, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

Seit wann erhalten Eltern diese Leistung

Die Anfänge von Kindergeld reichen weiter zurück, als mancher vielleicht denkt.

  • Bereits in den Dreißiger Jahren wurde vom Staat für kinderreiche Familien zunächst eine einmalige Beihilfe gezahlt, die bald in eine monatliche Leistung umgewandelt wurde. Dieser Gedanke der Familienhilfe fand auch nach dem Krieg Eingang in die noch junge Bundesrepublik.
  • Kindergeld, wie Sie es heute kennen, gibt es allerdings erst seit Mitte der Siebziger Jahre. Erst seitdem beginnt die Zahlung bereits mit dem ersten Kind. Vorher war es üblich, dass erst mit dem zweiten Kind ein Anspruch besteht. Je weiter die Zeitlinie dann zurückgeht, desto mehr Kinder waren nötig, um überhaupt etwas Unterstützung zu erhalten. Anfänglich entstand der Anspruch erst, wenn das fünfte Kind in die Familie kam.
  • Die Abhängigkeit vom Einkommen des Kindes ist seit 2012 nicht mehr in Kraft. Der Staat zahlt nun auch Kindern in der Ausbildung mit eigenem Einkommen das Kindergeld und erleichtert ihnen damit den Start in die Unabhängigkeit.

Die Definition, wann eine Familie Unterstützung durch Kindergeld vom Staat erhält, ist also immer auch davon abhängig, in welcher Zeit dieses Kind geboren wurde.

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