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Sich als Immobilienmakler selbstständig machen - so geht's

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Maklerdienste sind erlaubnispflichtig.
Maklerdienste sind erlaubnispflichtig.
34c heißt das Zauberwort, wenn Sie sich als Immobilienmakler selbstständig machen wollen. Sie brauchen nach dieser Vorschrift eine behördliche Erlaubnis. Diese bekommen Sie, wenn Sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Was Sie benötigen

  • Maklererlaubnis

Wer nichts wird, so heißt es im Volksmund, wird Wirt oder Makler. Ganz so einfach ist es aber nicht, denn: Makler werden kann nicht jeder. Wer sich selbstständig machen möchte, benötigt eine spezielle Gewerbeerlaubnis.

Nicht ohne Fachkenntnisse selbstständig machen

  • Möchten Sie sich als Immobilienmakler letztendlich selbstständig machen, benötigen Sie eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (Makler- und Bauträgererlaubnis).
  • Immerhin: Eine bestimmte Ausbildung oder fachliche Qualifikation wird nicht gefordert. Selbstverständlich sind Sie gut beraten, wenn Sie über Fachkenntnisse verfügen, da Sie nur dann im Wettbewerb eine echte Chance haben.

Als Immobilienmakler müssen Sie Ihre Zuverlässigkeit nachweisen

  • Diese Maklererlaubnis bekommen Sie nur, wenn Sie die erforderliche Zuverlässigkeit nachweisen. Diese fehlt, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor der Beantragung der Erlaubnis wegen eines Verbrechens oder wegen eines Vermögendelikts (Unterschlagung, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung) oder wegen einer Insolvendelikts verurteilt wurden. Den Nachweis, dass Sie ein unbeschriebenes Blatt sind, führen Sie durch ein polizeiliches Führungszeugnis.
  • Ferner müssen Sie in die geordneten Vermögensverhältnissen leben. Diese liegen nicht vor, wenn über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder Sie die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben oder diesbezüglich eine Haftanordnung im Schuldnerverzeichnis Ihres Amtsgerichts eingetragen ist.
  • Außerdem müssen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Finanzamtes vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie keine Steuerschulden haben.
  • Liegen keine derartigen Versagungsgründe vor, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis. Die Erlaubnis gilt für das gesamte Bundesgebiet. 

Ohne Erlaubnis handeln Sie ordnungswidrig

  • Bieten Sie Ihre Dienste als Immobilienmakler an, ohne dass Sie im Besitz einer Maklererlaubnis sind, begehen Sie eine mit einer Geldbuße bis 5000 € bedrohte Ordnungswidrigkeit
  • Wurde Ihnen die Erlaubnis erteilt, sind Sie verpflichtet, vor dem Beginn Ihrer Tätigkeit dem für Ihren Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt (in Hamburg und Rheinland-Pfalz der Industrie- und Handelskammer) den Beginn Ihrer Tätigkeit als Immobilienmakler anzuzeigen (§ 14 GewO). Unterlassen Sie dieses, gilt dies als eine mit einer Geldbuße bis 1000 € bedrohte Ordnungswidrigkeit.

Gründen Sie eine GmbH, ist auch diese erlaubnispflichtig

  • Möchten Sie Ihre Tätigkeit in der Rechtsform einer GmbH ausüben, benötigt die GmbH die Maklererlaubnis. Zusätzlich bedürfen Sie als Geschäftsführer einer solchen Erlaubnis. Wechselt der Geschäftsführer der GmbH, muss dies der Behörde angezeigt werden.
  • Sind Sie als Personengesellschaft tätig (oHG, GbR, KG) benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Maklererlaubnis.
  • Zuständig für die Erlaubniserteilung ist das Gewerbeamt an Ihrem Betriebssitz oder Ihrem Wohnsitz. Die Erlaubnis wird auf Lebenszeit erteilt.
  • Sind Sie als Immobilienmakler gelegentlich auch im europäischen Ausland (EU) tätig, genügt Ihre deutsche Maklererlaubnis. Möchten Sie im EU-Ausland dauerhaft tätig werden, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem örtlichen Recht.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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