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Sind telefonische Verträge rechtsgültig? - Das sollten Sie wissen

Am Telefon schließt man am besten keine Verträge.
Am Telefon schließt man am besten keine Verträge.
Das Telefon klingelt. Der Anrufer ist ein Callcenter, das Ihnen im Auftrag eines Weinhändlers eine Kiste Wein verkaufen will. Sie sagen zu, aber nur, weil Sie Ihre Ruhe haben möchten und denken, dass telefonische Verträge ja sowieso nicht rechtsgültig seien. Sie irren sich!

Verträge beruhen auf der Abgabe zweier übereinstimmender Willenserklärungen. Werden Sie telefonisch kontaktiert, wird Ihnen ein Angebot unterbreitet. Nehmen Sie dieses Angebot an, haben Sie einen Vertrag geschlossen.

Verträge sind auch mündlich wirksam

Sie müssen also wissen, dass auch telefonische Verträge rechtsgültig sind.

  • Es kommt nicht darauf an, dass Sie der Anrufer möglicherweise überhaupt nicht telefonisch hätte kontaktieren dürfen. Solche sogenannten kalten Werbeanrufe sind nämlich verboten. Werden Sie trotzdem angerufen, hindert dies nicht den Vertragsabschluss.
  • Es kommt auch nicht darauf an, dass der Vertrag nicht schriftlich geschlossen wird. Verträge können auch mündlich, somit auch telefonisch und damit rechtsgültig abgeschlossen werden.

Telefonische Werbeanrufe begründen Ihr Widerrufsrecht

  • Allerdings lässt Sie der Gesetzgeber nicht im Regen stehen. Da Sie als Käufer keine Möglichkeit haben, die telefonisch angepriesene Ware auf Mängel oder ihre Gebrauchsfähigkeit zu prüfen, sind Sie in besonders hohem Maße auf die telefonischen Angaben des Verkäufers angewiesen.
  • Telefonische Verträge sind Fernabsatzverträge im Sinne des § 312b BGB. Als Verbraucher steht Ihnen damit ein Widerrufsrecht und bei der Lieferung von Waren auch ein Rückgaberecht zu.
  • Sie können dann telefonisch Verträge innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss widerrufen. Ihr Widerruf muss keine Begründung enthalten. Sie sind dem Verkäufer nicht rechenschaftspflichtig.
  • Allerdings beginnt diese Widerrufsfrist nur dann zu laufen, wenn der Verkäufer Sie über dieses Widerrufsrecht informiert hat. Hat er dies nicht getan, endet die Widerrufsfrist spätestens sechs Monate nach Vertragsabschluss.
  • Achten Sie darauf, dass Sie den Widerruf rechtzeitig verschicken. Am besten tun Sie dies per Einschreiben mit Rückschein. Haben Sie Ware erhalten, schicken Sie diese rechtzeitig innerhalb der Rückgabefrist von zwei Wochen zurück.

Die folgenden Aufträge bleiben rechtsgültig

  • Ihr Widerrufsrecht hat allerdings gewisse Grenzen. Für telefonische Verträge besteht kein Widerrufsrecht, wenn Sie Waren nach Ihren speziellen Wünschen anfertigen oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zuschneidern lassen. Diese Verträge sind und bleiben rechtsgültig.
  • Sie können auch entsiegelte Datenträger nicht zurückgeben, ebenso wenig Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte.

Grundsätzlich sollten Sie am Telefon keine Verträge schließen. Legen Sie bei unbekannten Anrufern einfach auf. Lassen Sie sich auf kein Gespräch ein, auch wenn Sie glauben, dies sei unhöflich. Unhöflich ist nur der Anrufer, der Sie unaufgefordert in Ihrer Ruhe stört und Ihnen Ihr Geld aus der Tasche ziehen will.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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