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So führen Sie Fahrgeld vom Arbeitgeber richtig in der Steuererklärung auf

Fahrgeld vom Arbeitgeber in der Steuererklärung angeben ist ganz leicht.
Fahrgeld vom Arbeitgeber in der Steuererklärung angeben ist ganz leicht.
Oft sind lange Fahrten zur Arbeitsstätte bzw. Dienstreisen für viele Arbeitnehmer in der heutigen Zeit selbstverständlich. Umso mehr freut es einen, wenn man Fahrgeld vom Arbeitgeber bezahlt bekommt. Doch spätestens mit der Erstellung der eigenen Steuererklärung fragt man sich, wo das erhaltene Fahrgeld vom Arbeitgeber in der Steuererklärung einzutragen ist.

Was Sie benötigen

  • Ihre Jahreslohnsteuerbescheinigung
  • Belege
  • Aufwendungen für beruflich veranlasste Fahrten stellen grundsätzlich Werbungskosten nach § 9 des Einkommensteuergesetzes dar. Jedoch müssen Sie zwischen der Entfernungspauschale (Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte) und Fahrtkosten als Reisekosten unterscheiden.
  • Die Aufwendungen für die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte werden in der Anlage N der Steuererklärung, 2. Seite, Zeilen 32 bis 40 eingetragen. Dabei ist in Zeile 31 das jeweilig verwendete Fahrzeug einzutragen. In den Zeilen 32 bis 35 ist die Adresse des Arbeitgebers, die Arbeitstage pro Woche sowie der in Anspruch genommene Urlaub bzw. die Krankheitstage ergänzen. Die Arbeitstage und die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist dann in den Zeilen 36 bis 39 einzutragen. Sollte der Platz nicht ausreichen, können Sie auch auf einem Beiblatt weitere Arbeitstätten aufführen. Als Richtlinie gilt, das ein normaler Arbeitnehmer ca. 230 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche im Jahr hat. Ein Lehrer hingegen hat aufgrund der Schulferien nur ca. 180 Arbeitstage im Jahr.
  • Das Fahrgeld vom Arbeitgeber, dass Sie in Ihrer Jahreslohnsteuerbescheinigung finden (Nr. 17 bzw. Nr. 18) oder aber auch Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitsamtes sind in der Zeile 40, Kennziffer 73 bzw. 50 einzutragen.

Beispiele zur Fahrgeldberechnung

  • Beispiel Entfernungspauschale: Arbeitnehmer 225 Arbeitstage, einfache Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte 51 Kilometer, vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt 500,00 Euro; Lösung: Entfernungspauschale 225 Tage x 51 km x 0,30 Euro = 3.443 Euro; abzüglich 500,00 Euro Fahrgeld vom AG = 2.943,00 Euro; Es können folglich 2.943,00 Euro als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Fahrtkosten wegen beruflich veranlasster Reisen sind in Zeile 50, Kennziffer 83 einzutragen. Wird dabei der private Pkw genutzt, so können einfachhalber pro gefahrenen Kilometer 0,30 Euro als Werbungskosten angesetzt werden. Die Fahrtkostenerstattung seitens des Arbeitgebers ist dann in Zeile 51, Kennziffer 84 zu ergänzen.
  • Beispiel: Arbeitnehmer, Dienstreise von München nach Deggendorf, mit eigenen Pkw 400 Kilometer gefahren, Erstattung Arbeitgeber 50,00 Euro; Lösung: Kosten Dienstreise 400 Kilometer x 0,30 Euro = 120,00 Euro; abzüglich Erstattung AG von 50,00 Euro = 70,00 Euro Werbungskosten
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