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Sonderurlaub bei Hochzeit der Schwester - so bekommen Sie ein paar Tage frei

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Zur eigenen Hochzeit steht einem Arbeitnehmer Sonderurlaub zu.
Zur eigenen Hochzeit steht einem Arbeitnehmer Sonderurlaub zu.
Ob die Hochzeit der Schwester oder die Beerdigung des Großonkels, es gibt immer mal wieder einen Grund, einen oder gar ein paar Tage freizunehmen. In manchen Fällen hat man auch ein Anrecht auf Sonderurlaub für besondere Anlässe, allerdings gilt dies nicht für alle Lebenslagen.

Sonderurlaub - hier ist er gerechtfertigt

Einen Sonderurlaub für Arbeitnehmer gibt es zwar, allerdings ist dieser nicht bei jeder Gelegenheit einzufordern. Es gibt aber bestimmte Situationen, in denen Ihnen kein Arbeitgeber einen Strich durch die Rechnung machen würde.

  • Ein Anrecht auf Sonderurlaub haben Sie meistens dann, wenn unerwartete Ereignisse wie ein Sterbefall in der Familie eintreten. Sollte dies Ihre nächste Verwandtschaft sein oder gar Ihre Eltern oder Geschwister, dann darf Ihnen der Arbeitgeber den Urlaub nicht verwehren. Allerdings wird er nicht für eine lange Zeitspanne gewährt. Der Tag der Beisetzung oder der Trauerfeier wären berechtigte Tage, alles andere nicht.
  • Auch bei Hochzeiten im näheren Verwandtenkreis können Sie Sonderurlaub einreichen, beispielsweise, wenn Ihre Schwester oder Ihr Bruder heiratet. Allerdings ist der Arbeitgeber in diesem Fall nicht verpflichtet, den Urlaub zu geben. Anders sieht es bei Ihrer eigenen Hochzeit aus. Sollten Sie selbst heiraten, dann haben Sie Anspruch auf 2 Tage Sonderurlaub.
  • Auch für Umzüge, sofern diese aus logistischen Gründen in der Woche stattfinden müssen, haben Sie ein Recht auf Sonderurlaub. In diesem Fall sind Sie aber verpflichtet, den Arbeitgeber sofort in Kenntnis zu setzen, sobald der Termin steht.

Regelurlaub bei der Hochzeit der Schwester anmelden

  • Sollte die Hochzeit Ihrer Schwester stattfinden, wenn Sie eigentlich arbeiten müssen, dann können Sie erst einmal versuchen, normalen Urlaub einzureichen, und zwar mit dem Vermerk, dass Ihre Schwester heiratet. Eine Hochzeit steht ja meist Monate im Voraus fest und daher wird wohl kein Arbeitgeber Ihren Urlaubsantrag ablehnen.
  • Sollte der Arbeitgeber Ihr Urlaubsgesuch wider Erwarten ablehnen, dann reden Sie mit Ihrem Chef. Zeigen Sie Initiative und fragen Sie Kollegen, ob diese vielleicht für Sie einspringen und Ihre Arbeit übernehmen würden. Bieten Sie an, sich bei Ihrem Chef zu revanchieren und auch einmal zu unbeliebten Zeiten oder an Feiertagen zu arbeiten.

Auf diese Art sollten Sie sich nicht freinehmen

  • Lassen Sie sich nach einem abgelehnten Urlaubsantrag auf gar keinen Fall krankschreiben und dann auf der Hochzeit sehen. Dies kann unter Umständen eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
  • Ebenso das unentschuldigte Fernbleiben vom Arbeitsplatz kann ohne vorherige Abmahnung ein Grund zu einer fristlosen Kündigung sein. Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen.
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