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Sozialversicherungsausweis für Ausländer - Hinweise

Auch als Ausländer brauchen Sie einen Sozialversicherungsausweis, wenn Sie in Deutschland arbeiten.
Auch als Ausländer brauchen Sie einen Sozialversicherungsausweis, wenn Sie in Deutschland arbeiten.
Sie haben eine ausländische Staatsbürgerschaft, leben derzeit in Deutschland und möchten ein festes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen? Hierfür benötigen Sie sowohl als Deutscher als auch als Ausländer zwingend einen Sozialversicherungsausweis. Wenn Sie weitere wichtige Hinweise beachten, können Sie bereits nach kurzer Zeit angemeldet in Deutschland arbeiten.

Als Ausländer in Deutschland arbeiten

  • Um als Ausländer in Deutschland eine Arbeit suchen zu dürfen, benötigen Sie eine Arbeitsgenehmigung vom Ausländeramt. Ohne eine derartige Genehmigung sind Sie nicht befugt, sich nach Arbeit umzusehen, geschweige denn eine Tätigkeit aufzunehmen. Auch sollten Sie sich für die Aufnahme einer Beschäftigung bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden. So erhalten Sie ggf. geeignete Jobangebote oder die Möglichkeit einer schulischen Ausbildung. Für die Anmeldung in der Bundesagentur benötigen Sie einen gültigen Ausweis.
  • Auch für die spätere Arbeitsaufnahme sind mehrere formelle Unterlagen notwendig, welche dem Arbeitgeber vorgelegt werden müssen. Hierunter fallen beispielsweise Lohnsteuerkarte und Sozialversicherungsausweis. Letzterer ist von besonderer Bedeutung. Sie sollten ihn auch während der Arbeit stets mitführen. Dies ist zwar seit dem Jahr 2009 nicht mehr Pflicht, kann aber bei manchen Fragen für rasche Klärung sorgen und daher gerade für Sie als Ausländer von großem Nutzen sein.
  • Des Weiteren benötigen Staatsbürger, die keinem EU-Staat angehören, eine sogenannte Aufenthaltserlaubnis. Ohne diese ist der Aufenthalt in Deutschland nicht genehmigt. Auch eine Niederlassungserlaubnis ist wichtig. EU-Staatsbürger benötigen dies nicht.
  • Jeder Arbeitnehmer, egal ob Deutscher oder Ausländer, benötigt eine Lohnsteuerkarte, welche dem Bürger von der zuständigen Stadt ausgestellt wird. Versteuert wird auf der Lohnsteuerkarte grundsätzlich nur der Bruttolohn. Diese bleibt, solange das Beschäftigungsverhältnis besteht, beim Arbeitgeber. Die Abgaben werden jeden Monat automatisch abgezogen.

Informationen zum Sozialversicherungsausweis

  • Auch als Ausländer erhalten Sie den Sozialversicherungsausweis bei den Rentenversicherungsträgern.
  • Das Ausländeramt kann Ihnen hierbei wichtige Informationen erteilen.
  • Wenn Sie zum ersten Mal ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland aufnehmen, meldet im Normalfall der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an. Dies ist jedoch nicht immer der Fall und sollte im Vorfeld abgeklärt werden. Auch die zuständige Krankenkasse, bei welcher Sie versichert sind, kann Ihnen wichtige Auskünfte erteilen und Sie über die gesetzliche Lage informieren.

Das können Sie bei Arbeitslosigkeit tun

  • Wenn Sie aus verschiedensten Gründen in die Arbeitslosigkeit rutschen, erhalten Sie Hilfe und Informationen bei der Bundesagentur. Hier werden Sie ausführlich beraten und über Ihre Möglichkeiten informiert. Auch auf der Suche nach einer neuen Beschäftigung unterstützt man Sie hier tatkräftig.
  • Natürlich erwartet aber auch die Agentur für Arbeit ein wenig Mitarbeit. Sobald Sie von Ihrer Kündigung erfahren - das gilt sowohl als Deutscher als auch als Ausländer -, müssen Sie sich sofort persönlich (mit Ihrem gültigen Ausweisdokument) bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden. Anderenfalls könnte es passieren, dass Ihnen zustehende Leistungen über einen bestimmten Zeitraum gekürzt werden.
  • Manchmal ist es als Ausländer schwierig, sich in einer neuen Firma zu integrieren. Hauptgrund hierfür sind meist mangelnde Sprachkenntnisse. Bei offenen Fragen können Sie sich jederzeit (auch mit Dolmetscher und Übersetzer) an den zuständigen Betriebsrat wenden. Hier erhalten Sie klärende Antworten auf Fragen rund um die tariflichen Bestimmungen, Überstunden, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Urlaubsanspruch, Vorgehen bei Krankheit und vieles mehr. Auch wenn Sie sich am Arbeitsplatz ungerecht behandelt fühlen (möglicherweise durch einen Kollegen oder mehrere Vorgesetzte), können Sie sich an den Betriebsrat wenden. Dieser wird entsprechend für Sie tätig werden.
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