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Spendenbescheinigung im Verein - wie Zuwendungsbestätigungen aussehen müssen

Die Quittung bestätigt den Erhalt einer Spende.
Die Quittung bestätigt den Erhalt einer Spende.
Eine wesentliche Einnahmequelle für gemeinnützige Organisationen sind Mitgliedsbeiträge und Spenden. Mitglieder und Spender beteiligen sich dann gern an der Finanzierung von Aufgaben, wenn ihre Zuwendung (Spende, Mitgliedsbeitrag) steuerliche Berücksichtigung findet. Die richtige Handhabung entscheidet mitunter darüber, ob eine Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Längst kann nicht jeder Verein eine Spendenbescheinigung beziehungsweise Zuwendungsbestätigung ausstellen.

Im Zusammenhang mit der Entgegennahme und Quittieren von Mitgliedsbeiträgen und Spenden müssen Verantwortliche einige Dinge beachten, damit sie nicht plötzlich für entgangene Steuern in die Haftung treten müssen. Auch der Verlust der Gemeinnützigkeit ist ein durchaus realistisches, immer wieder vorkommendes Szenario.

Gemeinnütziger Verein darf offizielle "Zuwendungsbestätigung" ausstellen

Als Vereinsverantwortliche müssen Sie einige Fragen klären. Es gilt Fehler zu vermeiden. Wesentliche Pflichten sind einzuhalten.

  • So ist es wichtig, zu wissen, ob die Ausgabe des Förderers als Spende von der Steuer abgesetzt werden kann und ob Mitgliedsbeiträge im konkreten Fall als steuermindernd gelten können.
  • Ein Verein darf Zuwendungsbestätigungen nur unter bestimmten Voraussetzungen ausstellen. Auch wie das zu geschehen hat, unterliegt formellen Regelungen.
  • Mitgliedsbeiträge sind formal wie Spenden von der Steuer begünstigt. Umlagen und Aufnahmegebühren sind Mitgliedsbeiträgen gleichgestellt.
  • Es gibt eine Reihe von Ausnahmen, die nicht steuerbegünstigt sind. Sie gelten unter anderem für reine Freizeitvereine zur sportlichen oder kulturellen Betätigung sowie Vereinigungen der Tier- und Pflanzenzucht oder für solche, die sich mit traditionellem Brauchtum (einschließlich Karneval) befassen.

Neue Spendenbescheinigung ab 2012/2013

  • Damit eine Steuerbegünstigung zugesprochen werden kann, muss der Spender seinem Finanzamt eine Quittung vorlegen. Diese Spendenbescheinigung erlangt für einen Steuerabzug nur dann Bedeutung, wenn wesentliche Informationen enthalten sind. Bei Sachzuwendungen verlangt das Finanzamt gegenüber Geldzuwendungen umfangreichere Angaben.
  • Die Spendenbestätigung beziehungsweise Zuwendungsbestätigung wird Ihnen durch den Verein auf einem amtlich vorgeschrieben Vordruck erteilt. Wenn Sie an eine gemeinnützige Organisation Geld- oder Sachspenden geleistet haben, dann können Sie die Beträge bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Sie müssen dazu die Zuwendungsbestätigung als Nachweis mit Ihrer Steuererklärung einreichen. Zuständiger Adressat ist das Finanzamt am Wohnort. 
  • Auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen finden Sie verbindliche Muster für Spendenbescheinigungen. Das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung können gemeinnützige Organisationen seit September 2012 nutzen. Spendenquittungen können Vereinsverantwortliche direkt im Portal erstellen. Die fertige Bescheinigung bedarf letztlich noch der Unterschrift der gemeinnützigen Organisation - dann kann sie dem Spender übermittelt werden.

Ab 2013 sind neue Vordrucke für Spendenbescheinigungen vorgeschrieben. Wer dennoch weiterhin die alten Formulare (2009-2012) nutzt, haftet persönlich für finanzielle Schäden. Die Vordrucke beim Finanzministerium sind immer auf dem aktuellen Stand und damit rechtssicher.

Alle Angaben: Stand Oktober 2012

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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